Wer eine Praxis übernimmt oder neu gründet, kommt am Thema Arbeitsrecht nicht vorbei. Bereits die Gestaltung des Arbeitsvertrags ist ein Ausdruck der eigenen Unternehmenskultur und kann neben den zu wählenden rechtlichen Möglichkeiten zu einer Visitenkarte des Unternehmens werden.
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann so durch einen persönlichen und passenden Arbeitsvertrag ein einladendes Angebot unterbreitet werden. Werden Mitarbeiter vom Praxisvorgängers übernommen, kann deren oft jahrzehntelanger Erfahrung für die neue Praxis durch ein gut durchdachtes, neues Arbeitsangebot Respekt gezollt werden. Der Arbeitsvertrag sollte also in erster Linie genau das sein: ein Angebot mit Chancen und Möglichkeiten und kein Pflichtenkatalog.
Natürlich gibt es gesetzliche Vorgaben, die zu beachten sind. Gerade im medizinischen Bereich finden sich zahlreiche Besonderheiten. Auch die sich stetig wandelnde Rechtsprechung hat im Arbeitsrecht große Bedeutung. So hat sich beispielsweise die Änderung des Nachweisgesetzes zum 01.08.2022 erheblich auf die arbeitsvertragliche Gestaltungspraxis ausgewirkt. Auch die aktuelle Rechtsprechung sollte regelmäßig bei Abschluss neuer Verträge mit berücksichtigt werden. Musterverträge aus dem Internet werden den rechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten selten gerecht.
Es macht also Sinn sich als ArbeitgeberIn frühzeitig mit den Chancen und Risiken der zu verwendenden Arbeitsverträge zu beschäftigen und die Weichen für ein starkes Team zu stellen. So kann nicht nur ein gutes Arbeitsklima begonnen werden, sondern durch klare Regelungen auch Rechtssicherheit auf allen Seiten geschaffen werden.
Hinweis: In Kürze startet die Webinarreihe „Verträge mit Hirn & Herz“ in Kooperation von Dentista und der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht. Hier wird es unter anderem um die Vertragsgestaltung bei der Niederlassung gehen, sowohl bei der Übernahme als auch bei der Praxisgründung. Die Webinare bestehen aus Vorträgen niedergelassener Kolleginnen, die ihre Erfahrungen weitergeben, gespickt mit rechtlichen Tipps und Hinweisen seitens der Kanzlei. Weitere Informationen zu Themen und Terminen folgen zeitnah.
Autorin:
Nadine Ettling
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht
Lyck+Pätzold. healthcare.recht
Im Atzelnest 5
61352 Bad Homburg
Tel.: 06172-139960
Fax: 06172-139966
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder falls Sie sich für eine Mitgliedschaft bei uns interessieren.