EXISTENZGRÜNDUNG ZAHNÄRZTE 2015: Große Unterschiede bei Übernahmepreisen


Existenzgründung ÜbernahmepreiseWer sich als Zahnarzt 2015 niedergelassen hat und dafür eine bestehende Praxis als Einzelpraxis übernahm, zahlte im Durchschnitt 172.000 Euro. Doch die Diskrepanz zwischen den niedrigsten und den höchsten Kaufpreisen ist sehr hoch. Die aktuelle „Existenzgründungsanalyse Zahnärzte“, die die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) gemeinsam mit dem Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) jährlich durchführt, zeigt erstmalig die große Bandbreite der Übernahmepreise.

Für das Jahr 2015 haben apoBank und IDZ die Höhe der Kaufpreise für Zahnarztpraxen detaillierterausgewertet. Das Ergebnis zeigt eine große Spreizung: Etwa14 Prozent der Zahnärzte, die eine Praxis als Einzelpraxis übernahmen, zahlten 50.000 Euro oder weniger, während rund acht Prozent der Existenzgründer über 350.000 Euro ausgabenDie meisten zahnärztlichen Existenzgründer (41 Prozent), die sich 2015 in einer Einzelpraxis niederließen, entrichteten einen Kaufpreis zwischen 51.000 Euro und 150.000 Euro.

„Die Differenzierung nach Umsatzgrößen zeigt deutlich, dass der ermittelte Durchschnittswert von 172.000 Euro nur bedingt aussagekräftig ist, knapp zwei Drittel der Existenzgründer zahlen weniger“, sagt Georg Heßbrügge, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und -politik der apoBank. „Unsere Analyse betrachtet im Detail den Übernahmepreis, er setzt sich zusammen aus dem materiellen Wert, wie etwa der Praxisausstattung und Einrichtung, und dem ideellen Wert, der unter anderem die aktuelle wirtschaftliche Situation und das zukünftige Potential der Praxis berücksichtigt. Viele Faktoren also, die letztlich zu den starken Preisunterschieden führen.“

Investitionen variieren je nach Art der Existenzgründung

Bei der Übernahme als Einzelpraxis zahlten die Existenzgründer an den Praxisabgeber einen Kaufpreis, der im Schnitt knapp zwei Drittel der gesamten Praxisinvestitionen ausmacht. Hinzu kommen in der Regel noch weitere Ausgaben, beispielsweise für Modernisierung, Umbaumaßnahmen oder neue Medizintechnik. Insgesamt beliefen sich 2015 die durchschnittlichen Praxisinvestitionen für diese Gründungsform auf 273.000 Euro.

Die mit Abstand höchsten Investitionen entfielen mit 421.000 Euro auf die Neugründung einer Einzelpraxis. Die geringsten Investitionen fielen bei der gemeinschaftlichen Übernahme einer Praxis an, um hieraus eine BAG zu gründen beziehungsweise diese fortzuführen, und lagen je Inhaber im Schnitt bei 250.000 Euro (157.000 Euro Übernahmepreis plus 93.000 Euro für weitere Investitionen).

Übernahme als Einzelpraxis am häufigsten

Am Anfang steht oft die Frage: Allein auf eigenen Füßen in einer Einzelpraxis stehen oder lieber mit Kollegen gemeinschaftlich arbeiten? Die meisten Existenzgründer (65 Prozent) entschieden sich 2015 für die Übernahme einer bestehenden Praxis, um sich daraus in einer Einzelpraxis niederzulassen. 7 Prozent gründeten allein eine neue Praxis, während die restlichen 28 Prozent eine Kooperation in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) wählten.

Eine Auswertung des Existenzgründungsverhaltens nach Alter zeigt, dass die Übernahme als Einzelpraxis in allen Altersgruppen die am meisten verbreitete Form der Niederlassung ist. Die Zahlen zeigen allerdings auch, dass die jüngeren Existenzgründer (bis 30 Jahre) eine Einzelpraxisneugründung in der Regel kaum in Erwägung ziehen. Anders bei Kooperation: 2015 bevorzugten 39 Prozent der Zahnärzte in dieser Altersgruppe die BAG, während bei den über Vierzigjährigen nur 22 Prozent diese Niederlassungsform wählten.

Weitere Ergebnisse

Das Durchschnittsalter der Zahnärzte bei der Existenzgründung 2015 betrug 35,7 Jahre. Dabei ließen sich Frauen im Schnitt mit 36,3 Jahren gut ein Jahr später nieder als Männer (35,1 Jahre). Zwei Drittel der Gründer waren zwischen 31 und 40 Jahre alt.

Der Anteil der Zahnärztinnen unter den Existenzgründern blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 48 Prozent.

Männliche Existenzgründer zahlen höhere Kaufpreise als weibliche. Der Unterschied bei den Übernahmepreisen lag 2015 durchschnittlich bei 60.000 Euro.

 

Methodik:
Die Datenbasis der Existenzgründungsanalyse für Zahnärzte 2015 bilden die von der apoBank durchgeführten Finanzierungen zahnärztlicher Existenzgründungen in dem Jahr 2015. Diese werden seit 1984 erfasst, anonymisiert und gemeinsam von der apoBank und dem Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) ausgewertet.

Kommentar von KZBV und BZÄK zum InvestMonitor Zahnarztpraxis des IDZ und politische Forderung

Ohne sichere Rahmenbedingungen für Existenzgründer geht es nicht

Die Neugründung einer zahnärztlichen Einzelpraxis kostet derzeit durchschnittlich 484.000 Euro. Bei Übernahme einer bestehenden Praxis beläuft sich das Investitionsvolumen auf 273.000 Euro im Durchschnitt. Es beinhaltet neben dem Übernahmepreis in Höhe von 172.000 Euro zusätzliche Investitionen in einer Größenordnung von aktuell 101.000 Euro, die durch den Käufer der Praxis finanziert werden müssen. Dazu zählen Kosten für Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen ebenso wie Ausgaben für Neuanschaffungen von Medizintechnik und Einrichtung sowie sonstige Investitionen.  Diese Zahlen sind das Ergebnis aus dem neuen InvestMonitor Zahnarztpraxis des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ), der Anfang November in Köln veröffentlicht wurde.
„Die hohen Investitionen stellen eine enorme Hürde für niederlassungswillige Zahnärztinnen und Zahnärzte dar“, sagte der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer. „Wenn wie bisher auch künftig die zahnärztliche Versorgung nicht nur in Städten sondern auch auf dem Land sichergestellt werden soll, müssen sichere, attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen für die zahnärztliche Berufsausübung existieren, um niederlassungswilligen Zahnärzten den Schritt in die Selbständigkeit auch zu ermöglichen. Nur so kann die Hemmschwelle für die Niederlassung in eigener Praxis abgebaut werden. Es sind die kleineren Praxen, die den größten Beitrag dazu leisten, dass es im zahnärztlichen Bereich keine Unterversorgung auf dem Land und keine Wartezeiten in Praxen gibt. Die Niederlassung in eigener Praxis ist also der Garant für die außerordentlich gute zahnärztliche Versorgung in Deutschland.“

„Damit liegen die Investitionskosten der Zahnärzte deutlich höher als bei Hausärzten und vielen Fachärzten. Das liegt daran, dass in Zahnarztpraxen eine sehr umfangreiche technische Ausstattung nötig ist, damit Patienten an einer fortschrittlichen Versorgung teilhaben können. Hier ist auch die Politik gefordert, den jungen Kollegen mehr Planungssicherheit zu geben“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel.

Die durchschnittlichen Investitionen von Hausärzten betrugen nach Angaben der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) im Jahr 2015 im Falle einer Neugründung 114.000 Euro. Die Übernahme einer Hausarztpraxis lag mit 118.000 Euro etwas darüber.

Hintergrund – Der InvestMonitor Zahnarztpraxis
Mit dem InvestMonitor Zahnarztpraxis analysiert das IDZ gemeinsam mit der apoBank seit dem Jahr 1984 die für die zahnärztliche Niederlassung aufgewendeten Investitionen. Die Studie, die viele weitere Informationen und Daten zum zahnärztlichen Investitionsverhalten umfasst, kann beim IDZ kostenlos angefordert werden: Institut der Deutschen Zahnärzte, Universitätsstraße 73, 50931 Köln. Zudem steht der aktuelle InvestMonitor als PDF-Datei unter www.idz-koeln.de zum Download bereit. Träger des IDZ sind die KZBV und die BZÄK.

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