IMPLANTOLOGIE – ÄSTHETIK – NETZWERK: Hands-on-Kurs von DGI, DGÄZ, BdZA und Dentista beim Dental Summer
Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr, ging das Tages-Seminar für Implantologie-Einsteiger beim diesjährigen Dental Summer Ende Juni in Timmendorf in die zweite Runde. Das Programmpaket der Veranstalter beinhaltete alles rund um Ästhetik und Funktion seitens der DGÄZ und wichtige Tipps zum Start in die Implantologie von der DGI. Rechtliche Aspekte für angestellte implantierende Zahnärztinnen und Zahnärzte steuerten der BdZA und der Verein Dentista bei, von dem auch Anregungen für eine positive Kommunikation als Beitrag zum Behandlungserfolg kamen.

Gemeinchaftskurs von DGI, DGÄZ und Dentista mit den Referenten (von links): Prof. Dr. mult Robert Sader, Prof. Dr. Dr. Al-Nawas, RA Carsten Wiedey und Dr. Dr. Anette Strunz
Los ging die Veranstaltung „My First Implant“ mit einem Vortrag von Prof. Dr. Bilal Al-Nawas (Mainz), DGI-Vorstandsmitglied. Bei ihm drehte sich alles um den besten Zahn für die erste eigene Implantation mit wertvollen Tipps in Hinblick auf die Auswahl der ersten Patienten. Demnach solle man mit „einfacheren“ Fällen beginnen, beispielsweise mit einer Einzelzahnversorgung im Molarenbereich, und nicht mit einer komplexen Frontzahnversorgung mit hohem ästhetischen Anspruch oder gar einem Patienten mit Parodontitis. Sein Rat an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Wenn man noch nicht viel Implantologie-Erfahrung hat, solle man zur Stressreduktion so viel wie möglich aus der OP-Situation heraus verlagern. Hierbei sei es von zentraler Bedeutung, im Vorfeld Bohrschablonen anfertigen zu lassen und diese in jedem Fall bei den Pilotbohrungen zu verwenden.
Im Anschluss referierte RA Carsten Wiedey (Hamburg), Beirat Rechtsfragen bei Dentista und BdZA, zum Thema „Implantologie als angestellter Zahnarzt“. Hierzu hatte er sich im Vorfeld rund 20 Fragen überlegt, auf die er in seinem Vortrag rechtlich fundierte Antworten lieferte. Was dürfen angestellte Zahnärzte überhaupt selbst entscheiden? Darf vom Praxiskonzept abgewichen werden und wer haftet eigentlich, wenn etwas schiefgeht? In Hinblick auf letztere Frage legte RA Wiedey den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ans Herz, in jedem Fall auch selbst eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um eine direkte Übersicht darüber zu haben, was alles abgesichert ist. Denn auch wenn man über den Arbeitsvertrag beim Praxisinhaber mitversichert ist, habe dieser im Zweifelsfall keinen allumfassenden Überblick in Bezug auf den Umfang seiner Berufshaftpflicht. Mit einer eigenen Versicherung, die zudem nicht viel kostet, könne man als angestellter Zahnarzt immer ruhig schlafen.
Schwerpunktthema seitens der DGÄZ war die Augmentation, die bei entsprechenden Voraussetzungen sowohl ästhetisch als auch hinsichtlich der Funktion deutlichen Einfluss auf ein zufriedenstellendes Behandlungsergebnis haben könne. DGÄZ-Präsident Prof. Dr. mult. Robert Sader (Frankfurt) vermittelte den interessierten Teilnehmern viele Basiskenntnisse rund um Augmentate. Es ging um ihre Einsatzgebiete zur Verbesserung des Implantatlagers und zur Optimierung von Situationen bei nicht ausreichendem Hartgewebe. Mit ihnen lassen sich auch die Weichgewebeverhältnisse verbessern und durch den Ausgleich verloren gegangenen Volumens rund um die Mundregion auch die Ästhetik optimieren.
Wie sehr Entspannung und positive Kommunikation den Behandlungserfolg beeinflussen, machte Dr. Dr. Anette Strunz (Berlin) als Referentin des Dentista e.V. deutlich: Als Arzt könne und müsse man zum Angstabbau beitragen und den Patienten dabei helfen, zu entspannen. Dadurch könne eine bessere Wundheilung erzielt werden, da der postoperative Verlauf auch damit zu tun habe, wie sich der Patient vor und während einer Implantation fühlt. Dr. Strunz plädierte in ihrem Vortrag dafür, alle fünf Sinneskanäle in der Zahnarztpraxis zu bedienen, da neben der verbalen Kommunikation auch nonverbalen Faktoren wie Ambiente, Geruch und Geräusche eine wesentliche Rolle spielen. So könne man durch viele kleine aber elementare Feinheiten in der Praxis dafür sorgen, dass die Patienten sich wohl fühlen und der Heilungserfolg optimiert wird.
Im Mittelpunkt des Kurstages stand der in drei Teile untergliederte Hands-on-Part, bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer — unterstützt von Camlog, Geistlich und Bienair — vieles ausprobieren konnten. Zunächst übten sie das Implantieren am Kiefermodell und bekamen dabei ein Gefühl für Ausmaße und Kraftkontrolle. Darauf folgten Übungen der offenen und geschlossenen Abdrucknahme und auch Augmentationen konnten die Teilnehmer üben. Dabei erfuhren sie, was ein Vorbohrer ist, welche Instrumente welche Aufgabe leisten, welche Implantate es gibt und wie man eine Implantatversorgung konstruiert von Abformung bis Abutment.
Abschließend stellten sich die implantologischen Referenten in einer Podiumsrunde den Fragen der jungen Kolleginnen und Kollegen und berichteten über ihren eigenen Weg in die Implantologie. Auch im kommenden Jahr werden die Veranstalter das erfolgreiche Seminar wieder im Rahmen des Dental Summers anbieten. Anmeldungen sind ab sofort über die Website des IFG möglich.
DR. ANKE KLAS MIT HIRSCHFELD-TIBURTIUS-PREIS AUSGEZEICHNET: Dentista e.V. verleiht Preis für fundierte Auseinandersetzung mit Geschlechter-Shift im Berufsstand
Im Rahmen des Hirschfeld-Tiburtius-Symposium verlieh der Dentista e.V. seinen gleichnamigen Preis – ausgezeichnet wurde Dr. Anke Klas aus Bonn. Ihre Zertifikatsarbeit zum Abschluss des 9. Studiengangs 2016/2017 der AS Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement mit dem Titel „Entwicklung der zahnärztlichen Selbstverwaltung unter Genderaspekten“ überzeugte die Jurorinnen.

Dentista e.V. verleiht Dr. Anke Klas (Mitte) den „Hirschfeld-Tiburtius-Preis“ 2018. Es gratulieren herzlich Laudatorin und Wissenschaftliche Beirätin PD Dr. Dr. Christiane Gleissner (li.) und Präsidentin Dr. Susanne Fath.
Ausschlaggebend für die Auszeichnung dieser Arbeit war, so Laudatorin PD Dr. Dr. Christiane Gleissner, wissenschaftliche Beirätin des Dentista e.V., dass sie sich fundiert speziellen Fragestellungen widmete, die sich aus dem steigenden Anteil der Frauen im Berufsstand ergeben und neue Erkenntnisse mit Relevanz für die demographische Entwicklung im Berufsstand lieferte.
Die Mutter von vier Kindern, die ihren Weg von der zahnmedizinischen Fachangestellten bis zur Zahnärztin in eigener Praxis gegangen sei, beeindrucke nicht nur durch ihren Lebenslauf. Ihre ausgezeichnete Arbeit identifiziere klar zentrale Anliegen der Frauen im Berufsstand. Sie werfe Fragen auf wie „Gibt es Chancengleichheit für Frauen, wenn standespolitische Führungsämter eine langjährige politische Erfahrung zur Bedingung haben?“ „Beruht der Mangel an standespolitischem Nachwuchs auf fehlendem Interesse der jungen Zahnärztinnen oder liegt es an verkrusteten Strukturen in den Führungsgremien?“ „Wie bringen wir Frauen in die Selbständigkeit?“
Die Bestandsaufnahme Frau Dr. Klas´ sei ernüchternd: Der Frauenanteil in KZV-Vorständen läge bei 7%, in den Kammervorständen bei 16%, in der VV der KBZV bei 5% und im KZBV-Vorstand bei Null.
Als Maßnahmen, diesem Missverhältnis von Repräsentantinnen und Basis zu begegnen, schlug Dr. Klas in ihrer Arbeit beispielsweise eine Verbesserung der Vereinbarkeit standespolitischer Arbeit mit Praxis und Familie vor durch Internet- und/oder Telefonkonferenzen anstelle zahlreicher Präsenzsitzungen in Ausschüssen, die Zusammenarbeit in weiblichen Netzwerken – und das Schaffen weiblicher Vorbilder. „Wenn Frauen auf der Führungsebene fehlen, fühlen Frauen sich nicht vertreten und nicht angesprochen. Dies entmutigt vor allem junge Frauen, die sich engagieren würden.“
„Mit ihrer Arbeit identifiziert Frau Dr. Klas zentrale Anliegen einer modernen Standespolitik, die im Sinne all ihrer Mitglieder agiert. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Berufsstandes, die durch die Namensgeberin unseres Preises, Dr. Henriette Hirschfeld-Tiburtius, in Gang gesetzt und durch zahlreiche andere mutige Frauen weitergetragen wurde“, so PD Dr. Dr. Gleissner.
Der Hirschfeld-Tiburtius-Preis wird alle zwei Jahre verliehen und ist mit 1.000 Euro dotiert.
DENTISTA E.V. STELLT WEICHEN FÜR DIE ZUKUNFT: Kommunikationsforum für Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen unter einem Dach
Der Dentista e.V. hat am 8. Juni 2018 bei seiner Mitgliederversammlung in Leipzig die Weichen für die Zukunft neu gestellt: Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen behalten wie gewünscht unter dem Dach des Dentista e.V. ein Kommunikationsforum zum fachlichen und unternehmerischen Austausch auf Augenhöhe. „Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, dass diese gemeinsame Plattform für die Zahnärztinnen und die Zahntechnikerinnen weiter genutzt werden kann.“, so Präsidentin Dr. Susanne Fath/Berlin.

Der Vorstand des Dentista e.V. begrüßte herzlich die neue zweite Vizepräsidentin ZTM Antje Unger (2.v.li.): Vizepräsidentin Juliane von Hoyningen-Huene, Präsidentin Dr. Susanne Fath, Schatzmeisterin Dr. Kathleen Menzel, Beirat Wissenschaft PD Dr. Dr. Christiane Gleissner sowie die Schriftführerin Doris Hoy-Sauer (nicht im Bild). Bildquelle: Dentista e.V.
Neu ist die Loslösung der standespolitischen Arbeit. Die Entwicklung einer gesunden Struktur für den Erhalt des gemeinsamen Forums einerseits und andererseits die Umsetzung des Auftrags der Mitgliederversammlung aus dem Jahr 2016 zur Intensivierung der standespolitischen Vertretung der Zahnärztinnen war zentrale Aufgabe der diesjährigen Mitgliederversammlung. Es galt, eine eindeutige Interessenvertretung der Zahnärztinnen zu ermöglichen, ohne gleichzeitige Repräsentanz der Zahntechnikerinnen: Da beide Berufe nicht in allen Punkten gemeinsame politische Anliegen vertreten, war eine gemeinsame standespolitische Interessenvertretung nicht realisierbar. Nach lebendigen, engagierten Diskussionen folgte die Mitgliederversammlung dem gemeinsamen Vorschlag der Präsidentin Dr. Fath und der Vorsitzenden des Forums Zahntechnik, ZTM Annette von Hajmasy, den Dentista e.V. wieder als reines Kommunikationsforum für Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen gleichermaßen zu nutzen. In einem weiteren Beschluss machten die Mitglieder mit großer Mehrheit den Weg frei für die Ausgründung einer anderen Organisation für die Vertretung standespolitischer Anliegen der Zahnärztinnen.
Um die neue Konstellation des Dentista e.V. – das rein fachliche und unternehmerische Kommunikationsforum für Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen – auch nach außen darzustellen, werden der Präsidentin in Zukunft zwei Vizepräsidentinnen zur Seite stehen: Zahnärztin Dr. Juliane von Hoyningen-Huene/Berlin sowie ZTM Antje Unger/Markkleeberg. Diese folgt ZTM von Hajmasy, die ihr Amt als Vorsitzende des Forums Zahntechnikerinnen zur Verfügung gestellt hatte, als Repräsentantin der Zahntechnikerinnen im Vorstand. Die Mitgliederversammlung sprach der neu zu wählenden Vizepräsidentin ZTM Unger mit einem einstimmigen Votum das Vertrauen aus.
Für die standespolitische Interessenvertretung der Zahnärztinnen wird künftig ein unabhängig aufgestellter Verband als Ausgliederung des Dentista e.V. etabliert werden: Der „Verband der ZahnÄrztinnen“ befindet sich derzeit in Gründung. Über die weitere Entwicklung wird dieser Verband in Kürze berichten.
„Es gibt einen immensen Bedarf an standespolitischer Arbeit für die Belange der Zahnärztinnen. Diesen Bedarf unterstützen auch die Zahntechnikerinnen im Dentista e.V. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung geben uns nun die Möglichkeit, einerseits den fachlichen Austausch zu pflegen und weiter zu stärken, andererseits aber auch den Weg frei zu machen für eine engagierte Vertretung der Interessen der Zahnärztinnen in der Standespolitik außerhalb des Dentista e.V.“, so Dr. Susanne Fath.
HIRSCHFELD-TIBURTIUS-PREIS DES DENTISTA E.V.: Ausschreibung läuft
Der Dentista e.V. verleiht alle zwei Jahre den mit 1.000 Euro dotierten Hirschfeld-Tiburtius-Preis. In diesem Jahr läuft die Ausschreibung noch bis zum 30. April. Verliehen wird der Preis im Rahmen des gleichnamigen Symposiums am 8. und 9. Juni in Leipzig.

Bildquelle: Fotolia/Sergey Nivens
Auch 2018 will der Dentista e.V. wieder eine Arbeit auszeichnen, die sich fundiert mit dem Geschlechter-Shift im Berufsstand und den daraus resultierenden Veränderungen befasst. Dazu zählen beispielsweise Zertifikatsarbeiten, Masterthesen, Dissertationen oder Veröffentlichungen in einem Fachjournal, die spezielle Fragestellungen aufgreifen, die sich aus dem steigenden Anteil der Frauen im Berufsstand ergeben und neue Erkenntnisse mit Relevanz für die demografische Entwicklung im Berufsstand liefern.
Nach Beschluss des Dentista-Vorstands wird der Hirschfeld-Tiburtius-Preis alle zwei Jahre verliehen. Die Preisträgerin oder der Preisträger sollen auf der Jahrestagung des Verbandes, dem Hirschfeld-Tiburtius-Symposium, bekannt gegeben werden. Dieses findet am 8. und 9. Juni in Leipzig statt.
Ausschreibung endet am 30. April
Die Einreichungsfrist für den Hirschfeld-Tiburtius-Preis 2018 endet am 30. April. Alle Bewerber werden gebeten, nur Publikationen einzureichen, die ein Begutachtungsverfahren durchlaufen haben und zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses nicht länger als 24 Monate veröffentlicht sind. Die Bewerbungsunterlagen aus Publikation (als PDF-Datei), einer aussagekräftigen Zusammenfassung (als Textdatei) und einer Titelseite (inklusive Name des Autors und Anschrift des korrespondierenden Autors) sollten digital eingereicht werden unter info@b2k4hzyd.myraidbox.de (Stichwort: Hirschfeld-Tiburtius-Preis).
Da der Vorstand und der wissenschaftlichen Beirat des Dentista e.V. die Auswertung anonymisiert vornehmen möchten, sollten Zusammenfassung und Originalpublikation keine Hinweise auf die Autoren enthalten – Autorennamen in der Originalpublikation können gegebenenfalls geschwärzt werden.
10. HIRSCHFELD-TIBURTIUS-SYMPOSIUM DES DENTISTA E.V.: Jubiläumssymposium am 8. und 9. Juni 2018 in Leipzig
Das Hirschfeld-Tiburtius-Symposium des Dentista e.V. findet in diesem Jahr zum inzwischen 10. Mal statt. Auf Wunsch der Mitglieder wandert die früher traditionelle Berliner Veranstaltung seit 2017 durch Deutschland und führt am 8. und 9. Juni 2018 nach Leipzig.

Leipzig ist Schauplatz des diesjährigen 10. Hirschfeld-Tiburtius-Symposiums des Dentista e.V. Zum Jubiläum erwarten die Teilnehmerinnen aus Zahnmedizin und Zahntechnik renommierte Referenten, spannende Themen und ein abschließendes gemeinsames Barbecue. Bildquelle: Fotolia/animaflora
Beim Tagungskonzept wurden die durch eine Umfrage gewonnenen Wünsche der Vorjahres-Teilnehmerinnen berücksichtigt und weiterentwickelt. Fachliche Aspekte sollen dabei ebenso zum Zuge kommen wie solche aus dem Praxis- und Labormanagement. Die aktuelle Veranstaltungsplanung trage dem Rechnung, so Präsidentin Dr. Susanne Fath: Am ersten Kongresstag stünden eher Fachthemen auf dem Programm, während sich der zweite Tag dem Praxis- und Labormanagement widme. Der beliebte Workshop-Charakter der Veranstaltung, der schon 2017 auf großen Zuspruch gestoßen sei, bleibe dabei erhalten.
Fachthemen zum Auftakt
Das diesjährige Symposium trägt die Überschrift „Herausforderungen meistern – in Prothetik, Finanzen, Mutterschutz und Patientenführung“. Dabei ist es PD Dr. Dr. Christiane Gleissner, der wissenschaftlichen Beirätin des Dentista e.V., erneut gelungen, ein attraktives Programm mit spannenden Themen und renommierten Referentinnen und Referenten zusammenzustellen. Der Fokus des ersten Kongresstages liegt auf Fachthemen aus den Bereichen Zahnmedizin und Zahntechnik. Wissenschaftlichen Input hierzu wird OÄ Dr. Silvia Brandt aus Frankfurt am Main leisten; in ihrem Vortrag widmet sie sich der prothetischen Versorgung des teilbezahnten Kiefers ohne Implantate. Auf den fachlichen Nachmittag folgt dann die Mitgliederversammlung, die – ebenso wie die Tagung und das sich anschließende gemeinsame Abendessen und Beisammensein – im Pentahotel stattfindet. Der Samstag befasst sich mit Themen rund um die Praxisführung. Ute Regina Voß, Inhaberin der Beratungsplattform „frau & vermögen“ aus Kiel, wird den zweiten Kongresstag einleiten. Ihr Vortrag trägt den vielsagenden Titel „Dagoberta macht Kasse – oder auch: Geld steht jeder Frau“. Anschließend können sich die Teilnehmerinnen „ihr“ Symposium individuell noch interessanter gestalten: Erstmals besteht die Möglichkeit, an zwei parallel laufenden Workshops der Kongress-Sponsoren aus der Dentalindustrie teilzunehmen. Zur Auswahl stehen „Befestigung – Durchblick durch den Materialdschungel“ von Ivoclar Vivadent und „Praxismarketing – So geht eLearning“ von E-WISE. Auch hier komme man einer Idee aus dem Kreise ehemaliger Teilnehmerinnen nach, so Dr. Fath.
Barbecue als Abschluss
Der Nachmittag startet mit einem derzeit viel diskutierten Thema, dem „Mutterschutz“. Die Rechtsbeirätin des Dentista e.V., RAin Jennifer Jessie aus Bad Homburg, wird Fakten rund um das neue Mutterschutzgesetz sowie dessen Auswirkungen für Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen vorstellen – hier ist auch ausreichend Diskussionszeit mit eingeplant. Den Kongress inhaltlich beschließen wird PD Dr. Christoph Ramseier. Der Schweizer Zahnmediziner bietet den
Teilnehmerinnen mit seinem Vortrag „Empathie statt Expertise: Verhaltensänderung durch Motivierende Gesprächsführung“ Hilfestellung im Bereich Patientenführung an.
Die Besonderheit des diesjährigen Symposiums folgt dann zum Schluss: Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums, lädt der Dentista e.V zu einem Grillfest ein. Unter dem Motto „Frauen machen Feuer“ besteht für alle Teilnehmerinnen die Möglichkeit, die Tagung mit einem gemeinsamen Barbecue bei kollegialen Gesprächen und in entspannter Atmosphäre ausklingen zu lassen – und auf die nächsten zehn Jahre erfolgreicher Dentista-Symposien anzustoßen.
Als Veranstaltungsort des zweitägigen Symposiums hat sich Dentista für das Pentahotel Leipzig entschieden. Die selbst ernannte „coolste Location in einer heißen Stadt“ bietet, so heißt es, sowohl Ruhe als auch Erholung – und damit ideale Voraussetzungen für zwei intensive, debattenreiche und horizonterweiternde Kongresstage.
Weitere Informationen zum 10. Hirschfeld-Tiburtius-Symposium sowie das Anmeldeformular finden Sie unter www.dentista.de/hts-symposium.
DENTISTA MIT STATEMENT ZUM THEMA „STILLDAUER“: Neues – und Ungeklärtes – beim aktuellen Mutterschutzgesetz
Zum 1. Januar 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten, das einerseits bestehende Regelungen fortschreibt, andererseits aber auch einiges an Veränderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen in den zahnärztlichen Praxen bringt. Neu beispielsweise ist, dass die MuSchGArbV (Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz) letztlich in das neue Mutterschutzgesetz mit eingeflossen ist. Neu ist auch, dass die Vorgaben des Gesetzes für alle schwangeren und stillenden Frauen gilt – also auch schon für Schülerinnen, Auszubildende und Studentinnen, allerdings gilt das Gesetz wie bereits das alte MuSchG nicht für selbständige Praxisinhaberinnen. Stärker hervorgehoben wurde die bereits schon früher verpflichtende Gefährdungsbeurteilung hin zu einer individuellen sorgfältigen Prüfung, die den jeweiligen (bestehenden) Arbeitsplatz der angestellten schwangeren/stillenden Mitarbeiterin betrifft – und vor allem die Intention des Gesetzes wurde neu gefasst: Ziel des neuen MuSchG ist es, mehr Müttern als bisher die Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen und dem entsprechend Arbeitsplätze so zu gestalten, dass dies möglich ist. Schwangere/stillende Mütter sollen am Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden.

Bildquelle: proDente e.V./Johann Peter Kierzkowski
Allerdings bietet das neue MuSchG nicht nur manches Neue, wie der Zahnärztinnenverband Dentista feststellt, sondern auch viel noch Ungeklärtes. Um offene Fragen oder fehlende oder kritische Aspekte des Gesetzes – auch berufsgruppenspezifisch – hinsichtlich seiner Anwendung zu optimieren, hat der Gesetzgeber (auch dies ist im MuSchG neu festgeschrieben) einen „Ausschuss für Mutterschutz“ eingerichtet, der diese Anwendungsoptimierungen erarbeiten soll. Dieser Ausschuss hat seine Arbeit gerade erst aufgenommen, das Gesetz wird also noch eine ganze Weile in der bestehenden Form laufen und gelten, die eine Reihe noch zu klärender Aspekte beinhaltet.
Hochschulen vor erheblichen Herausforderungen
Eine große Herausforderung beispielsweise wird die Umsetzung des Gesetzes für die Hochschulen bringen – allein im Bereich Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde können schwangerere/stillende Studentinnen an zahlreichen Kursen aufgrund der arbeitsschutzrechtlichen potentiellen Gefährdung nicht teilnehmen, hier müssen die Kliniken ein „Beschäftigungsverbot“ aussprechen. Da gleichermaßen aber auch keine Benachteiligung der schwangeren/stillenden Studentinnen akzeptiert wird, beispielsweise eine Verlängerung der Ausbildungszeit und daraus möglicherweise resultierende Probleme bei BAföG-Leistungen, stehen die Hochschulen derzeit vor kaum überwindbaren Lösungsaufgaben. Bereits bei den ersten Arbeitsrunden im Ausschuss für Mutterschutz hat sich gezeigt, dass die Hochschulen einerseits auf die kaum umsetzbaren Erwartungen des Gesetzgebers hinwiesen und andererseits die Vertreter des Gesetzgebers deutlich machten, dass sie Lösungen erwarten. Generell nimmt der Gesetzgeber den Mutterschutz sehr ernst – in eigenen Paragrafen listet er eine eindrucksvoll heftige Liste an Strafmaßnahmen bei Zuwiderhandlung auf. In einer Umfrage unter Zahnärztinnen, die ihr Kind während des Studiums bekommen haben, wird deutlich, dass die Bandbreite der Lösungen (oder Reaktionen?) seitens der Kliniken oder direkt der Dozenten bisher enorm war – von sofortigem Verbot der Teilnahme an Kursen über die Verleugnung der Schwangerschaft bis hin zu „zugedrückten Augen“ der Kursleiter war das Spektrum der Reaktionen sehr groß und uneinheitlich, seitens mancher Studentin mit dem Gefühl verbunden, schikaniert worden zu sein. Das neue MuSchG wird hier, wenn erst berufsgruppenspezifische Hinweise für das Zahnmedizinstudium vorliegen, sicher mehr Klarheit für Studentinnen und Dozenten liefern. Entsprechend sind beide „Seiten“ gerufen, sich an der Erarbeitung aktiv zu beteiligen, was derzeit auch geschieht.
Gefährdungsbeurteilung: Details noch offen
Ein Aspekt, der sowohl für die Hochschulen als auch für die Praxen einer grundlegenden Klärung bedarf, ist die genaue, berufsgruppenspezifische Definition der Risiken, die zu einem Beschäftigungsverbot führen sollen, sofern keine Umgestaltung des Arbeitsplatzes möglich ist oder ein alternativer, der Qualifikation entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Solche Kriterien sollen bis Ende 2018 auf der Grundlage aktueller Weiterentwicklungen in den Berufsbereichen erhoben, ausgewertet und formuliert sein und zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Bis dahin gelten die im MuschG gelisteten Risiken und die etwas ungenau definierte „unverantwortbare Gefährdung“.
Still-Dauer: Dentista legt Klärung vor
Als ein nicht klar gezeichnetes Thema mit entsprechend „Deutungsspielraum“ erweist sich laut Dentista der Aspekt der Still-Dauer. Das MuSchG sieht für Stillende dann ein Beschäftigungsverbot vor, wenn ein solches für diesen Arbeitsplatz auch in der Schwangerschaft galt. Zahnärztinnen können nach der Mutterschutzzeit entscheiden, ob sie in Elternzeit gehen oder zurück an ihren Arbeitsplatz möchten. Ist Letzteres bei einer Stillenden der Fall, muss der Arbeitgeber wie bei Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Jedoch sollte sich die Stillende bewusst sein, dass der Kündigungsschutz durch die Schwangerschaft nach 4 Monaten erlischt. Ohne auf weitere Aspekte zu diesem Thema einzugehen (Dentista hat eine Informationsbroschüre zum „Still-BV“ erarbeitet, die auf der Website dentista.de unter „Shop“ bestellt werden kann), zeigt sich: Die Frage der „Still-Dauer“ ist durch den Gesetzgeber bei einem Beschäftigungsverbot nicht definiert. Als problematisch erweist sich der Umstand, dass hinsichtlich der mit einem Beschäftigungsverbot einhergehenden Erstattung des Mutterschutzlohnes („U2-Umlage“) durch die Krankenkassen einige Krankenkassen die Ansicht vertreten, dass § 7 MuSchG betreffend die Freistellung zum Stillen am Arbeitsplatz, die neu in diesem Gesetz auf die Dauer von 12 Monaten nach der Geburt begrenzt wird, auch für die Dauer eines Beschäftigungsverbotes aufgrund des Stillens gilt. Dieser Auffassung schließt sich der Dentista e.V. nicht an, da die „Freistellung“ zum Stillen am Arbeitsplatz nicht mit einem „Beschäftigungsverbot“ vergleichbar ist, in dem es keinen Arbeitsplatz mit entsprechendem Freistellungsbedarf zum Stillen gibt. Das Ergebnis der juristischen Prüfung dieser Sachlage durch Dentista-Rechtsbeirätin RAin Jennifer Jessie (Kanzlei Lyck+Pätzold.healthcare.recht) ist auf der Website dentista.de unter Beruf & Leben > Tipps & Service zu finden.
Still-Bescheinigungen: nicht vorgesehen
Wie Diskussionen im Facebook-Forum des Dentista e.V. zum Thema „Still-BV“ zeigen, gibt es in den Praxen erhebliche Unsicherheiten auch zum Thema Still-Nachweis. Während die Notwendigkeit der Bescheinigungen und die Übernahme entstehender Kosten bei einer Schwangerschaft im MuSchG genauer geregelt ist, findet sich zum Thema Stillen nur der Hinweis auf die Verpflichtung der stillenden Angestellten, den Arbeitgeber über das Stillen zu informieren. Allein schon zur eigenen Absicherung hinsichtlich der Erstattung des Mutterschutzlohnes im Rahmen der „U2-Umlage“ empfiehlt Dentista den Arbeitgebern und ihren angestellten stillenden Zahnärztinnen, bis zur weiteren Klärung dieses Aspekts das Stillen durch eine monatliche Stillbescheinigung zu dokumentieren.
4. ZUKUNFTSKONGRESS BERUF & FAMILIE: Erfolgreich, gefragt und vielleicht wichtiger denn je
Der Deutsche Zahnärztetag 2017 in Frankfurt widmete sich fachlichen und berufspolitischen Fragestellungen. Was jedoch den jungen Kolleginnen (und übrigens auch Kollegen) darüber hinaus unter den Nägeln brennt – Fragen zu Anstellung und/oder Niederlassung, Schwangerschaft und Praxis, Familie und Beruf – beantwortete einmal mehr der „Zukunftskongress Beruf & Familie“. In der zwischenzeitlich 4. Auflage erfreute sich die Veranstaltung, die von der Bundeszahnärztekammer und dem Dentista e.V. initiiert und vom BdZA, dem Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni tatkräftig unterstützt wurde, enorm wachsenden Zuspruchs: Die Location wurde gewechselt, und wieder gab es für einige nur noch Stehplätze.

Referenten und Veranstalter des „4. Zukunftskongresses Beruf & Familie“ (v.li.) Ingmar Dobberstein, Dr. Juliane Gösling, Dr. Susanne Fath, FZÄ Sabine Steding, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Dr. Doris Seitz, Martin Boost sowie Prof. Dr. Christoph Benz. Bildquelle: BZÄK/Lopata
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK, eröffnete den Kongress seitens der BZÄK mit den Worten, er stehe nun hier vor der Zukunft des Berufsstandes: jung, weiblich, und unsicher, ob die berufliche Zukunft in der Niederlassung zu suchen sei – oder doch im Angestelltenverhältnis. Es sei Aufgabe der Kammern, auf die Veränderungen im Berufsstand zu reagieren. An die Teilnehmerinnen appellierte er eindringlich: „Holen Sie sich hier Appetit auf die Niederlassung!“
Auch Dr. Susanne Fath, Präsidentin des Dentista e.V., machte den Anwesenden in der Begrüßung seitens Dentista Lust auf die eigene Praxis: „Es ist wirklich etwas Besonderes, niedergelassen in eigener Praxis für sich und seine Mitarbeiter Verantwortung zu übernehmen – und für seine Patienten da sein zu können. Wagen Sie den Schritt, es lohnt sich!“
FZÄ Sabine Steding, stellvertretende Vorsitzende des BZÄK-Ausschusses Beruflicher Nachwuchs, Familie und Praxismanagement, moderierte den Zukunftskongress. Auch sie wolle „Ihnen allen Mut machen für die Niederlassung“ und versprach Unterstützung. Die BZÄK habe zusammen mit dem Dentista e.V. verschiedene Ratgeber herausgegeben – unter anderem „Verträge mit Herz & Hirn“ sowie „Schwangerschaft“, die den Kolleginnen Hilfestellung in schwierigen Fragen geben könne.
Senioren – die Patienten der Zukunft
Prof. Dr. Christoph Benz, Vizepräsident der BZÄK, stellte vor allem die Zukunftsaussichten der Zahnmedizin in den Fokus seines Referats. Die „dramatische demographische Entwicklung“ bringe es mit sich, dass schon heute jeder fünfte Patient über 65 Jahre alt sei. „Wenn Sie also jetzt auf eine wachsende Patientengruppe setzen möchten, eröffnen Sie eine Praxis für Senioren!“ Hilfreich könne hier zum Beispiel sein, ältere Mitarbeiter zu beschäftigen – so könne man Augenhöhe herstellen, auch als junge Zahnärztin. Dass eine Praxis heute barrierearm geplant werden sollte, sei eigentlich selbstverständlich. Und auch Prof. Benz appellierte: „Lasst den zahnärztlichen Beruf in freier Praxis nicht sterben!“ Eine Praxisneugründung müsse nicht zu teuer sein. Bei Übernahme einer bestehenden Praxis könne beispielsweise zunächst mit „Akzenten“ gearbeitet werden, um die eigene Linie zu etablieren. „Zu viel Kredit macht immer unentspannt. Also: Planen Sie kreativ!“
Schwanger in der Praxis – und dann?
Dr. Juliane Gösling, Referentin der BZÄK für zahnärztliche Berufsausübung, traf mit ihrem Vortrag „Praxis, Familie und Schwangerschaft“ auf großes Interesse. Gerade für Zahnärztinnen, die sich eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wünschten, sei die Frage nach der Niederlassung in eigener Praxis nicht leicht zu beantworten. Einerseits böte die Selbständigkeit natürlich erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten, auch, was die Zeiteinteilung beträfe. Andererseits trage die Praxischefin natürlich auch Verantwortung für Mitarbeiter und Patienten. Die Feststellung „Ich bin schwanger“ habe in der zahnärztlichen Praxis noch weitreichendere Konsequenzen als anderswo. „Ist Ihre angestellte Zahnärztin schwanger, tritt zum Schutz des ungeborenen Kindes sofort das Beschäftigungsverbot in Kraft.“ Dies könne auch nicht umgangen werden „auch nicht, wenn die Schwangere dies ausdrücklich wünscht!“ Ausnahme seien hier die selbständigen Kolleginnen, diese könnten so lange arbeiten, wie sie dies für richtig hielten. Detailliert ging Dr. Gösling auf Fragen des Kündigungsschutzes während Schwangerschaft und Mutterschutz ein. Auch Dr. Gösling verwies auf den zuvor durch Sabine Steding vorgestellten BZÄK-/Dentista-Ratgeber zum Thema Schwangerschaft, der viele dieser Fragen beantworte.
Ingmar Dobberstein, Vorsitzender des Bundesverbandes der zahnmedizinischen Alumni in Deutschland e.V. (BdZA), brachte die Anwesenden in „Work-Life-Balance“. Die Bedeutung des Begriffs hätte sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Während noch die letzte Generation darunter verstanden hätte „Wie viel Freizeit bekomme ich im Leben unter“ stelle sich heute auch in Deutschland vielen die Frage „Wie viele Jobs brauche ich, um leben zu können? Und heute wachsen bereits Menschen auf, die morgen Jobs machen, die wir jetzt noch gar nicht kennen!“
Mehr Frauen in die Standespolitik
Zurück im Hier und Jetzt eröffnete Dr. Gudrun Kaps-Richter, Mitglied der Vertreterversammlung KZV BW, ihren Vortrag mit der provokanten Frage „Brauchen wir heute überhaupt noch Standespolitik?“ Die Antwort sei ein klares „Ja – vor allem für uns Frauen!“. Frauen stellten an Berufstätigkeit spezielle Ansprüche, und diese gelte es zu vertreten. Beim Blick in die ein Stockwerk höher tagende Bundesversammlung falle auf, dass in der Berufspolitik nach wie vor überwiegend Männer über Zukunftsfragen des Berufsstandes entschieden, die immer mehr Frauen beträfen. „Das liegt aber nicht allein an den Männern – es fehlen einfach die Frauen, die sich zur Verfügung stellen. Deshalb bitte ich Sie: Kandidieren Sie! Es geht um Ihre Zukunft!“
Dies bekräftigte auch Moderatorin FZÄ Sabine Steding. Sie selbst sei seit vielen Jahren standespolitisch engagiert, „neben Praxis und Familie“. Unterstützt habe sie ein „sehr gutes Zeitmanagement und ein tolles privates Netzwerk“, dann sei ein solches Engagement zwar immer noch nicht einfach, „aber machbar. Die Strukturen sind ja da – haben Sie einfach Vertrauen in sich!“
Die sich anschließende, intensive Diskussion zwischen Auditorium und Gesprächsforum mit Kolleginnen aus der Praxis zeigte, wie viele Fragen rund ums Thema „Beruf & Familie“ den jungen Zahnärztinnen auf der Seele liegen. So ging am späten Nachmittag ein sehr erfolgreicher 4. Zukunftskongress im Rahmen des Deutschen Zahnärztetags zu Ende.