BESCHÄFTIGUNGSVERBOT BEI STILLENDEN MÜTTERN: Dentista-Informationsbroschüre vorgestellt

Stellten Aspekte zum „Still-BV“ und dessen komplexe Auswirkungen auf die Zahnarztpraxen vor: RAin Jennifer Jessie (Dentista-Rechtsbeirätin, rechts) und Projektleiterin PD Dr. Dr. Christiane Gleissner (Bild: Dentista e.V.)

Am Rande des Deutschen Zahnärztetages hat der Dentista e.V. in einer Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Körperschaften, die Ansprechpartner zum Thema Beschäftigungsverbot in Zahnarztpraxen sind, am 9. November 2017 in Frankfurt die aktuellen, vor allem aber die künftigen gesetzlichen Grundlagen zum Beschäftigungsverbot stillender angestellter Zahnärztinnen vorgestellt. Das Thema hat durch wachsende Nachfrage seitens der jungen Mütter, aber auch der Arbeitgeber/innen in den Zahnarztpraxen zum korrekten Prozedere einen erheblichen Druck entfaltet. Zudem zeigte sich, dass Rat und Informationen suchende Zahnärztinnen und Zahnärzte divergierende Auskünfte erhielten, einerseits bei den zuständigen Krankenkassen, andererseits aber auch in manchen der zahnärztlichen Körperschaften. Da diese für die sachgerechte Information ihrer Mitglieder zuständig sind, der Dentista Verband andererseits quasi an der Quelle der Sorgen und Unsicherheiten der Betroffenen durch sehr engen Austausch mit den Zahnärztinnen agiert, hat der Verband der Zahnärztinnen die Initiative ergriffen und gemeinsam mit der Rechtsbeirätin des Verbandes, RAin Jennifer Jessie (Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht), das aktuelle alte, vor allem aber das ab 1. Januar 2018 in Kraft tretende neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) auf die Regelungen zu diesem speziellen Aspekt überprüft. Zusammen mit einer Reihe von Fragen aus dem Kreis der Mitglieder – sowohl in der Rolle als angestellte Zahnärztin als auch als Arbeitgeberin/Selbständige – ist eine Informationsbroschüre entstanden, die nicht nur Details zu den Vorschriften enthält, sondern in der Zieldefinition des neuen MuSchG auch verdeutlicht, welche Intention der Gesetzgeber mit den neuen Regelungen verfolgt. Der Fragenkatalog betrifft Aspekte wie Ausstellen einer Stillbescheinigung und Verpflichtung zur Vorlage beim Arbeitgeber über das Thema Umlagefähigkeit des „Still-BV“ und Beantragungswege bis hin zum Bereich Kündigungsschutz und Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Die Teilnehmer an der Informationsveranstaltung haben die Initiative des Dentista e.V. begrüßt; sie werden auf Wunsch in Zukunft über weitere sich ergebende Fragen und rechtliche Einschätzungen automatisch unterrichtet. Die vom Dentista Verband empfohlene Einrichtung von „Mutterschutzlosten“ in den Körperschaften könnte damit auf einem ersten Weg sein.

RAin Jessie wies bei der Veranstaltung darauf hin, dass viele Aspekte abhängig sind vom jeweiligen Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin und individuell geklärt werden müssten – zumal beim Thema Gehaltsweiterzahlung. PD Dr. Dr. Christiane Gleissner, Leiterin Beirat Wissenschaft des Dentista e.V. und Projektleiterin „Still-BV“, machte deutlich, dass mit dem MuSchG am 1. Januar ein Gesetz in Kraft tritt, dessen weitreichende Umsetzungsfolgen für die Zahnarztpraxen noch gar nicht alle absehbar sind – das hätten nicht zuletzt erste Diskussionsrunden im neu eingerichteten Ausschuss Mutterschutz am Bundesfamilienministerium bereits erkennen lassen. Beispielsweise gelte das MuSchG auch für Studentinnen der (Zahn-)Medizin und müsse durch die Hochschulen umgesetzt werden, die sich infolgedessen mit zahlreichen zusätzlichen Verwaltungsaufgaben bei allseits bekannter unzureichender Personalausstattung konfrontiert sähen.

9. HTS: Funktionsstörungen von A wie Arbeitsplatz bis Z wie Zahnersatz

Für das diesjährige Hirschfeld-Tiburtius-Symposium hatte der Dentista e.V. am 22. und 23. September 2017 eine besonders schöne Location gewählt: Schloss Tremsbüttel bei Hamburg. Das Gelände bot nicht nur einen stilvollen Rahmen für die Tagung selbst, sondern auch einen einladenden Schlossgarten für Pausen und Spaziergänge. 

Inhaltlich hatte das HTS 2017 viel Neues zu bieten: Erstmals stand nicht nur Fachlich-Innovatives aus der Zahnmedizin auf dem Programm, sondern auch Fragen aus dem Bereich „Team – Führung“. Den Auftakt gab mit Dr. Andrea Diehl und ZTM Jacqueline Riebschläger ein eingespieltes Berliner Team, das den Teilnehmerinnen einen faszinierenden Einblick in die Funktionstherapie mit gefrästen Schienen gab. Beide arbeiten in Praxis und Labor eng zusammen und stellten anhand eigener Fälle die Vorteile der gefrästen Polycarbonatschiene (sog. „Snap-on-Schiene“) dar – für Behandler und Patient. „Die Snap-on-Schiene füllt auf, was fehlt“, so ZTM Jacqueline Riebschläger, „sie wird auf unbeschliffene Zähne aufgesetzt und ermöglicht dem Patienten sofort ein deutlich höheres Maß an Lebensqualität.“  Die hohe Flexibilität des thermoplastischen Kunststoffs ermöglichten eine Tragezeit von 23 Std./ Tag, bis zu einem Jahr.

Team-Vortrag zur Funktionstherapie: ZTM Jaqueline Riebschläger und Dr. Andrea Diehl

Dr. Andrea Diehl unterstrich die Bedeutung der Schiene in der Funktionstherapie: Die Snap-on-Schiene sei kein Zahnersatz, sondern als „noninvasive, reversible Initialtherapie der allererste Schritt zur Wiederherstellung der Funktion.“ Grundlegend sei das Wissen um die Anatomie: „Um zu verstehen, wie das Kiefergelenk funktioniert, muss ich verstehen, wie die Muskeln drum herum arbeiten.“ Die klassische Ursache einer CMD sei in der Schwäche des Musculus masseter zu finden: „Wenn Ursprung und Ansatz des Muskels sich annähern, kann er nicht arbeiten.“ Eine Stimulation des gestörten Systems durch Einsatz einer gefrästen Polycarbonatschiene bringe hier sofort Entlastung. „Und zwar in dem Moment, wenn Sie die Schiene einsetzen“ – was mitgebrachte Videos sowie eine kleine Live-Demonstration eindrucksvoll darstellten.

Wenn´s im Team knirscht

Referent RA Carsten Wiedey beantwortete zahlreiche rechtliche Fragen

Der zweite Teil des HTS befasste sich ebenfalls mit Funktionsstörungen – mit denen im Team von Praxis und Labor. RA Carsten Wiedey/Hamburg  zeigte die rechtliche Seite auf – und warnte gleich zu Beginn: „Sobald Sie den Anwalt reinbringen, ist die gute Laune erst mal weg.“ RA Wiedeys Beitrag hatte klaren Workshop-Charakter: Neben der Klärung grundsätzlicher Fragen wie z.B. das  Aussprechen einer Abmahnung, die Gründe für  außerordentliche oder ordentliche Kündigungen, besonderem Kündigungsschutz und dem Umgang mit schwierigen Mitarbeitern nahmen individuelle Themen der Teilnehmerinnen breiten Raum ein.

Dr. Anke Handrock referierte über den Umgang mit Konflikten

Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, schloss Dr. Anke Handrock/Berlin ihren Vortrag „Schlichten oder nicht?“ an. „Welche Konflikte gibt es? Woher kommen sie? Wie gehen wir am besten mit ihnen um und wann lohnt es sich (noch), einzugreifen?“ Um dies zu beantworten, sei es enorm wichtig, den Konflikt rechtzeitig zu erkennen und verschiedene Phasen zu unterscheiden. Hier sei Führungspersönlichkeit gefragt: „Sorgen Sie dafür, dass das gesamte Team seine Aufmerksamkeit auf ein Thema richtet – dann ändert sich was.“ Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, sei eine zielorientiere Fragestellung: „Ein ,warum´ zieht stets eine Rechtfertigung nach sich, ein ,wozu´ erklärt das Ziel.“

Am Ende des zweitägigen Symposiums konnte Präsidentin Dr. Susanne Fath ein klares Votum der Teilnehmerinnen entgegennehmen: Das neue Konzept kommt an! Der Mix aus Fach- und Praxisthemen soll auch beim HTS 2018 beibehalten werden – zu dem der Dentista e.V. am 8. und 9. Juni 2018 nach Leipzig einlädt.

 

ANFANG, ENDE, RÜCKENWIND: Mitgliederversammlung des Dentista e.V. unter besonderen Bedingungen in besonderem Ambiente

Der bereits im letzten Jahr verjüngte Vorstand des Dentista e.V. begrüßte herzlich die neue Schriftführerin Doris Hoy-Sauer (2.v.li.): Präsidentin Dr. Susanne Fath, Vizepräsidentin Juliane von Hoyningen-Huene, Schatzmeisterin Dr. Kathleen Menzel, Beirat Wissenschaft PD Dr. Dr. Christiane Gleissner sowie die Vorsitzende des Forums Zahntechnikerinnen, ZTM Annette von Hajmasy (nicht im Bild).

Für Jahrestagung und Mitgliederversammlung 2017 hatte der Dentista e.V. eine besonders schöne Location gewählt: Schloss Tremsbüttel bei Hamburg. Das Gelände bot nicht nur einen stilvollen Rahmen für die Tagung selbst, sondern auch einen einladenden Schlossgarten für Pausen und Spaziergänge.

Die Präsidentin Dr. Susanne Fath/Berlin zog ein Resümee zu den Aktivitäten des Verbandes im vergangenen Jahr. Klare Schwerpunkte: Das alljährliche Hirschfeld-Tiburtius-Symposium, die Stammtische der Dentista-Regionalgruppen sowie die Erstellung und Erweiterung von Ratgebern zu unterschiedlichen Themen. Auch die Kommunikation zwischen den Mitgliedern werde immer intensiver, vor allem im Bereich der sozialen Medien. „Dentista wird immer mehr der Ansprechpartner, wenn es um Fragen rund um Beruf und Familie geht – für Zahnärztinnen, Zahntechnikerinnen, aber zunehmend auch für die männlichen Kollegen“, freute sich Dr. Fath über die Vielzahl von Fragen und Ideen. Freuen kann sich der Verband auch über eine überproportional steigende Anzahl an neuen Mitgliedern aus allen Stadien der Berufstätigkeit – mit einem Schwerpunkt bei den jungen Kolleginnen. Dies zeige, dass die Arbeit des Verbandes deutlichen Rückenwind aus dem Kreis der Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen erhalte.

Im Zentrum der diesjährigen Mitgliederversammlung standen einige Veränderungen. Bereits im Sommer hatte Doris Hoy-Sauer/Augsburg die Aufgaben der Pressestelle von Birgit Wolff übernommen, sie wurde nun auch persönlich den Mitgliedern vorgestellt und willkommen geheißen. Wie schon seit einigen Monaten geplant, gab Birgit Wolff, Initiatorin und Gründungsmitglied des Dentista e.V., im Rahmen der Mitgliederversammlung nun auch ihr Vorstandsamt als Schriftführerin mit Verweis auf gesundheitliche Einschränkungen zurück. Der Vorstand betonte die Bedeutung einer engen Verbindung von Pressestelle und Einbindung in die Vorstandsarbeit, um Werte und Intentionen des Verbandes spürbar in die Fachwelt tragen zu können, und schlug entsprechend Doris Hoy-Sauer als Schriftführerin vor. Der Empfehlung folgte die Mitgliederversammlung einstimmig und begrüßte das neue Vorstandsmitglied mit Beifall.

Mit herzlichen Worten verabschiedeten Präsidentin Dr. Susanne Fath (re.) im Namen des gesamten Vorstands Birgit Wolff, Initiatorin und Gründungsmitglied des Dentista e.V., aus dem Vorstand. Die Mitglieder ehrten die „Dentista Mum“ mit standing ovations.

Ohnehin wurde die enge Verbundenheit von Mitgliedern und Vorstand in vielen Momenten der Mitgliederversammlung deutlich: Nachfragen, Anregungen und Unterstützung machten dies ebenso spürbar wie die Diskussion zur Beitragsordnung, die eigentlich nur routinemäßig, wie alle paar Jahre, auf Angemessenheit geprüft werden sollte. Aus dem Kreis der Mitglieder kam dabei die Empfehlung, den Jahresbeitrag für die ordentlichen Mitglieder sogar etwas zu erhöhen, als Anerkennung für Arbeit des Verbandes und seines rein ehrenamtlich tätigen Vorstandes – und um den für den Berufsstand, besonders aber für die Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen dienenden Projekten mehr Potential zu geben. Etwas überrascht, aber auch bewegt stellte der Vorstand den Vorschlag zur Beitragserhöhung zur Abstimmung, die ein einstimmiges Ergebnis brachte.
Mit ehrenden Worten seitens der Präsidentin und standing ovations seitens der Mitglieder wurde Birgit Wolff aus der aktiven Arbeit für den Verband verabschiedet. Sie verwies in ihren Dankesworten auf die langjährige hoch erfolgreiche Zusammenarbeit im Vorstandsteam und ihre große Freude, die Arbeit des Verbands in dessen erfahrenen und kreativen Händen zu wissen. Sie werde die Arbeit des Verbandes natürlich weiter verfolgen. „Vielleicht werde ich in Zukunft weniger ,Pflichten´ haben, was den Verband betrifft – aber ganz sicher werde ich mit viel Freude als ,Dentista Mum´bei einigen Veranstaltungen, Stammtischen und im Kreis der Dentistas dabei sein.“

BERATER IN DEN KÖRPERSCHAFTEN: Dentista fordert Einrichtung von „Mutterschutz-Lotsen“

Dekofoto/Quelle: Fotolia/contrastwerkstatt

Seit langem begleitet der Zahnärztinnenverband Dentista e.V. die Erlebnisse von schwangeren angestellten und selbständigen Zahnärztinnen auf der Suche nach Informationen, wie sich die beginnende (oder bereits erreichte) Mutterschaft auf ihre Berufstätigkeit auswirkt. Ein erstes Ergebnis dieser Arbeit ist die Erstellung des bekannten Ratgebers „Schwangerschaft“ in Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer. Die Publikation ist eine große Stütze – allerdings bei weitem nicht ausreichend für die vielfältigen Fragen der Zahnärztinnen und auch vieler Zahnärzte.

Zudem erleben Dentista-Vorstands-Mitglieder in Gesprächen mit jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie auch mit Arbeitgebern nicht selten erhebliche Informationsdefizite in den Körperschaften – rund um das Beschäftigungsverbot, das Still-Beschäftigungsverbot, die Mutterschutzzeit, Elternzeit, allgemeine Elterngeldhinweise etc. Hier ist beratende Expertise gefragt, die die beruflichen Rahmenbedingungen für einen mittlerweile erheblichen und steigenden Anteil der Mitglieder der Körperschaften betrifft. Beruf & Familie gehören zu den Key-Points der Interessen der jungen Generation, auch der jungen männlichen Zahnärzte.

Dentista hält daher in den Körperschaften die Benennung eines „Mutterschutz-Lotsen“ (m/w) mit weitgehender Expertise in den entsprechenden Themenfeldern für erforderlich, um den Mitgliedern der Körperschaften eine sachkundige Anlaufstelle zu bieten. Um dies zu unterstützen und grundlegende Erfahrungen und Sachstände zu übermitteln, hat Dentista am 9. November 2017/15 – 17 Uhr, im Rahmen des Deutschen Zahnärztetages in Frankfurt, in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Lyck+Pätzold. healtcare+recht Mitarbeiter/innen aus den Verwaltungsebenen der Körperschaften zu einem Basis-Informationsnachmittag eingeladen.

Dabei wird die aktuelle Rechtslage aufbereitet übermittelt, auf der Grundlage der politischen Linie der Bundeszahnärztekammer im Bereich Beschäftigungsverbot.

Deko-Foto: Fotolia/contrastwerkstatt

9. HIRSCHFELD-TIBURTIUS-SYMPOSIUM DES DENTISTA E.V.: Gefräste Schienen – neue Wege in die Funktionstherapie

Hirschfeld-Tiburtius-Symposium findet am 22. und 23. September 2017 erstmals in Hamburg statt

Veranstaltungsort des  9. HTS: das Schlosshotel Tremsbüttel, malerisch eingebettet in die holsteinische Landschaft. Bildquelle: Fotolia/Oliver Renter

Das 9. Hirschfeld-Tiburtius-Symposium des Dentista e.V., kurz HTS, zeigt sich in diesem Jahr mit völlig neuem Konzept: Die bislang „traditionell“ Berliner Veranstaltung wird künftig an verschiedenen Orten in ganz Deutschland stattfinden. Den Auftakt gibt am 22. und 23. September 2017 das Schlosshotel Tremsbüttel bei Hamburg.

Auch inhaltlich ist vieles neu: „Das Programm verbindet Fachlich-Innovatives aus der Zahnmedizin mit Kernthemen aus dem Bereich Praxis- und Labormanagement; einem Bereich, der zunehmend mehr Raum im Praxisalltag einnimmt, und in der universitären Ausbildung gar nicht vorkommt“, so die Wissenschaftliche Leiterin PD Dr. Dr. Christiane Gleissner/Mainz. Das HTS-Symposium zeichne sich stets durch eine rege Beteiligung der Mitglieder bei den Diskussionen der Fachvorträge aus. „Um dem Rechnung zu tragen und den Ideen und Anliegen unserer Teilnehmerinnen noch mehr Raum zu geben, haben wir dem HTS einen eher workshop-artigen Charakter verliehen.“ Das neue Konzept gehe klar auf Wünsche und Vorstellungen der Mitglieder zurück, auf deren Basis der Dentista-Vorstand das „neue HTS“ konzipierte.

Im Fokus des zweitägigen Symposiums steht das Thema „Funktion – von A wie Arbeitsplatz bis Z wie Zahnersatz“. Am Freitag stehen zunächst die Fachthemen auf dem Programm: Dr. Andrea Diehl und ZTM Jacqueline Riebschläger, beide aus Berlin, werfen zum Thema „Gefräste Schiene“ einen Blick in die digitale Zukunft von Praxis und Labor und zeigen „Neue Wege in der Funktionstherapie“ auf. Die Schienentherapie begleitet heute die unterschiedlichen Behandlungskonzepte. Von der einfach hergestellten Aufbissschiene über die Michigan-Schiene bis zur axiographieunterstützten Repositionierungsschiene steigt mit dem Aufwand der Herstellung der jeweiligen Schiene auch der therapeutische Anspruch an die Zahnärztin. Welche Behandlungsziele diese womit erreichen kann, was sich am besten ergänzt, wann Schienen dem Patienten höchsten Nutzen bringen und welche Vorteile ein digitalisierter Herstellungsprozess bietet – all das soll in Hamburg diskutiert werden. „Wir freuen uns schon jetzt auf den regen fachlichen Austausch mit den Teilnehmerinnen“, so die Wissenschaftliche Leiterin. An den fachlichen Nachmittag schließt sich die Mitgliederversammlung an; ausklingen wird der Tag mit einem gemeinsame Dinner, das kollegialen Austausch und interessante Begegnungen verspricht – und die Gelegenheit, die besondere Atmosphäre des  Schlosshotels Tremsbüttel ausgiebig zu genießen.

Der Samstag befasst sich mit „Funktionsstörungen im Team“. Rechtsanwalt Carsten Wiedey/Hamburg, Spezialist für Arbeits- und Medizinrecht, zeigt in seinem Vortrag Möglichkeiten und Grenzen sowohl für Praxis- und Laborinhaberinnen auf als auch für angestellte Führungskräfte der Zahnmedizin und Zahntechnik. „Wenn das Betriebsklima brennt“ lautet der Titel seines Vortrags, in dem er den rechtlichen Handlungsrahmen für Konflikte absteckt, die außer Kontrolle geraten sind. Damit es gar nicht erst so weit kommt, übernimmt Dr. Anke Handrock aus Berlin und referiert über das schwierige Thema „Konfliktmanagement: Einmischen, Schlichten oder Raushalten?“. Neben der Patientenbehandlung werden Zahnärztinnen und Zahnärzte, aber auch Zahntechnikerinnen und Zahntechniker als „Teamleader“ immer stärker gefordert. Gute Mitarbeiter nicht nur zu finden, sondern langfristig an Praxis oder Labor zu binden, ist ein Garant für dauerhaften Erfolg. Deshalb ist es wichtig, die Stärken und Schwächen von Labor und Praxis genau zu kennen, um Ziele systematisch zu strukturieren und umzusetzen.

Den geeigneten Rahmen für das erste „neue“ Hirschfeld-Tiburtius-Symposium fanden die Dentista-Verantwortlichen am Stadtrand von Hamburg: das Schlosshotel Tremsbüttel, malerisch eingebettet in die holsteinische Landschaft. Das Märchenschloss aus dem 19. Jahrhundert mit seinem modernen Tagungshotel ist eine der besten Adressen für Seminare und Feiern, dessen besonderem Charme bereits Matthias Claudius sowie Wilhelm von Humboldt erlegen sind. Für die Teilnehmer des HTS steht im Schlosshotel Tremsbüttel ein Zimmerkontingent zur Verfügung. Buchbar ist dieses mit Angabe des Stichworts „Dentista HTS“ direkt über das Hotel.

Mehr Informationen finden Sie auf www.dentista.de/hts-symposium

Flyer & Anmeldeformular

DENTISTA E.V. UND KANZLEI LYCK+PÄTZOLD KOOPERIEREN: „Anstellungskultur“ im Berufsstand entwickeln

Gemeinsame Presseinformation des Dentista e.V. und der medizinrechtlichen Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht vom 18. Juli 2017

Das Kanzleiteam gratulierte bei der IDS dem Dentista e.V. zum 10jährigen Jubiläum im Rahmen der Geburtstagsfeier auf dem Gemeinschaftsstand der Bundeszahnärztekammer (v.r.: Katri Helena Lyck, Dentista Vizepräsidentin Juliane von Hoyningen-Huene, Dentista-Büroleiterin Amelie Stöber und RAin Jennifer Jessie)

Erst seit dem 1. Januar 2007 sind mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) im zahnärztlichen Berufsstand die Anstellungsmöglichkeiten von Zahnärzten zahlenmäßig deutlich erweitert worden – ein noch nicht allzu langer Zeitraum, der die Entwicklung einer „Anstellungskultur“ noch nicht ermöglicht hat. Die Folgen zeigen sich insbesondere im Bereich weiblicher Angestellter in kleineren Praxisstrukturen: Beschäftigungsverbote für Angestellte bei Schwangerschaft und in der Stillzeit, aber auch Ausfälle durch Elternzeit sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen jungen Zahnärzten bringen den Ablauf in mancher Praxis erheblich aus dem Lot.

Der Dentista e.V. steht in enger Verbindung zum Alltag der Zahnärztinnen bei diesem Thema und kennt die Nöte der Arbeitgeber/innen ebenso wie die Sorgen der Arbeitnehmerinnen, die ihr gesetzliches Recht auf Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft und in der Stillzeit in Anspruch nehmen. In den letzten Jahren wurde unter anderem in Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer der Ratgeber „Schwangerschaft – Beruf & Familie“ entwickelt, der auch manchen Landeszahnärztekammern mittlerweile als Unterstützung bei anfragenden Zahnärztinnen und Zahnärzte dient. Dennoch zeigt sich, dass viele Fragen offen bleiben und auch nicht immer von den zuständigen Körperschafen regelgerecht beantwortet werden. Zudem führen die Ausfälle angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Praxen nicht selten zu erheblichem emotionalen Stress und einer Belastung der künftigen weiteren Zusammenarbeit. Es sei schwer hinnehmbar, so der Dentista e.V., dass der Anlass der Konflikte, die Erwartung eines Kindes, in vielen Praxen nicht als „freudiges Ereignis“ betrachtet werde, sondern als „Störfall“. Hier zeige sich deutlich, dass dem Berufsstand Unterstützung bei der Entwicklung eines konstruktiven Miteinanders dienen könne.

Die noch nicht entwickelte „Anstellungskultur“ im zahnärztlichen Berufsstand beschrieben RAin Katri Helena Lyck und Kollegin RAin Jennifer Jessie bei einem Arbeitstermin von Dentista e.V. und der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht (Bad Homburg) zur inhaltlichen Ausrichtung der im Frühjahr 2017 vertraglich fixierten Zusammenarbeit. Es sei ein komplizierter Weg, diese zu entwickeln, und er führe über viele Steine von Berufsordnung bis zu gesetzlichen Vorschriften. Den Anfang, so wurde verabredet, stelle eine fundierte und praxistaugliche Information der Zahnärztinnen und Zahnärzte über die rechtlichen Rahmenbedingungen dar, der gemeinsam auf- und ausgebaut werde in den bislang noch nicht definierten Teilbereichen rund um das Beschäftigungsverbot. Dabei ist die Liste der gemeinsam fokussierten Aufgaben der Zusammenarbeit erheblich länger: Sie wird weitere Aspekte aufgreifen, die das Miteinander im zahnärztlichen Berufsstand und die aus dem Feld „Beruf & Familie“ im weitesten Sinne entstehenden Problemfelder optimieren helfen. Sowohl der Dentista e.V. als auch die Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht, die die Einladung zur Aufgabe als Rechtsbeistand des Dentista e.V. mit viel Begeisterung angenommen hatte, sehen ihre gemeinsame Arbeit auch als politische Herausforderung an: Die Rahmenbedingungen seien durch Gesetze geprägt, die die Standespolitik zu vertreten habe – entsprechend müsse man hier mit zukunftsoffenem Blick Lösungen bei Spannungsfeldern andenken.

Für die Kanzlei bedeutet die neue Zusammenarbeit eine besonders spannende Herausforderung. Seit 15 Jahren berät die Kanzlei Zahnarztpraxen, angefangen von der Gründungsphase bis hin zur Praxisabgabe. Aufgrund der umfassenden Marktkenntnis und des breiten Netzwerks ist die Kanzlei für ihre Mandanten Partner und Berater bei allen rechtlichen und strategischen Fragestellungen. Dabei steht die Lösungsorientierung im Vordergrund. So auch bei den mit dem Dentista e.V. gemeinsam ins Auge gefassten Themen. Nach Ansicht der Anwältinnen wird es bei der wachsenden Anzahl von weiblichen Berufsträgern zunehmend an Bedeutung gewinnen, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen sich mit den Regelungen und Modalitäten rund um die Familienplanung frühzeitig beschäftigen und diese Lebensphasen in die Praxistätigkeit mit einkalkulieren. Es wird darum gehen, zukunftsorientierte, transparente Lösungen zu finden und zu entwickeln, die für alle Beteiligten fair und realisierbar sind. Familienplanung und Beruf darf kein Widerspruch, sondern sollte eine selbstverständliche Bereicherung sein. Dies erfordert eine Anstellungskultur, die durch ein Gespür für die Interessen des jeweiligen Gegenübers geprägt ist. Dies gemeinsam mit Dentista weiter auf den Weg zu bringen, um den Zahnärztinnen und Zahnärzten umsetzbare Lösungen an die Hand zu geben, ist eine ganz besondere Zukunftsaufgabe für Lyck+Pätzold. healthcare.recht, die sie mit viel Leidenschaft und Kreativität angehen wird.

DGÄZ, DGI UND Dentista: Implantologie-Starter-Tipps beim Dental Summer

Gemeinsame Presseinformation von DGI, DGÄZ und Dentista vom 4. Juli 2017

Die Referenten (von links): Prof. Dr. mult. Robert Sader (Präsident der DGÄZ), Dr. Dr. Anette Strunz (Berlin, Dentista), RA Carsten Wiedey (Hamburg, Dentista und BdZA) sowie Prof. Dr. Bilal Al-Nawas (DGI Vorstand)

Das Programmpaket für das Tages-Hands-on-Seminar für Implantologie-Einsteiger beim diesjährigen Dental Summer Ende Juni in Timmendorf hatten die drei Veranstalter gemeinsam gepackt: Alles rund um Ästhetik und Funktion gab es seitens der DGÄZ, wichtige Tipps zum Start in die Implantologie seitens der DGI und rechtliche Aspekte für implantierende Zahnärztinnen und Zahnärzte im Angestelltenverhältnis sowie Anregungen für den Behandlungserfolg-Faktor Kommunikation steuerte Dentista bei.

Der Einstieg, vermittelt von Prof. Dr. Bilal Al-Nawas, DGI-Vorstandsmitglied, drehte sich um den besten Zahn für die erste eigene Implantation – und was man bei der Patientenselektion beachten sollte, wenn man noch nicht auf viel Erfahrung zurückschauen kann. Demnach ist nach ausreichend Basis-Kenntnis und möglichst Hospitationen eine Einzelzahnversorgung im Molarenbereich eher eine zu meisternde Aufgabe, wohingegen eine Frontzahnversorgung mit hohem Ästhetikanspruch ein deutliches Misserfolgs-Risiko berge – nicht nur für Starter in der Implantologie. Der Blick auf das Fach gehe heute weit über den Fokus ‚erfolgreiche Einheilung’ hinaus, beispielsweise werde dem Faktor des lebenslangen Wachstums des Gesichts und der Kiefer viel Aufmerksamkeit gewidmet hinsichtlich notwendiger Behandlungs-Konsequenzen.

RA Carsten Wiedey (einer der Beiräte Rechtsfragen des Dentista e.V.) informierte über rechtliche Aspekte bei Implantation durch angestellte Zahnärzte

Ein eher selten bei Kongressen vertretenes Thema stellte RA Carsten Wiedey vor, Beirat Rechtsfragen bei Dentista und BdZA: Was dürfen eigentlich angestellte Zahnärzte selbst entscheiden? Dürfen sie einen Zahn endodontisch erhalten, für den der Arbeitgeber „Ex“ und Implantat vorgesehen hat? Und das Implantatsystem selbst auswählen? Was den Aspekt „Endo oder Implantat“ betrifft, machte RA Wiedey deutlich: Ist eine Indikation auch für eine endodontische Behandlung vorhanden und der Patient ist entsprechend aufgeklärt, entscheidet – rechtlich betrachtet – immer der Patient. Was die Auswahl von Implantatsystemen oder auch des zu beauftragenden Labors betrifft, ist der angestellte Zahnarzt zur Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern der Praxis verpflichtet. Rund 20 Fragen und Antworten und eine intensive Diskussion zeigten den Bedarf nach Informationen in diesem Feld.

 

Wie sehr eine – vielleicht sogar durch Hypnose verstärkte – Entspannung und positive Kommunikation zum Behandlungserfolg beiträgt, machte Dr. Dr. Anette Strunz/Berlin als Referentin des Dentista e.V. deutlich: Ein Arzt könne das Leben eines Patienten auch durch Worte und Verhalten gefährden. Studien hätten gezeigt, dass Angstabbau und innere Ruhe den Heilungserfolg optimieren. Ihrer langjährigen Erfahrung nach habe eine wohlgewählte Sprache, die neurologische Effekte auslöse, einen deutlichen Einfluss auf die Gesundheit des Patienten. Sie zeigte, wie mit einfachen Mitteln der Stress-Abbau des Patienten gefördert und eine wohlwollende Stimmung erzeugt werden kann: „Dann macht uns selbst das Behandeln ja auch mehr Spaß!“

 

Ein Schwerpunktthema seitens der DGÄZ war an diesem Tag die Augmentation, die bei entsprechenden Voraussetzungen sowohl ästhetisch als auch hinsichtlich der Funktion deutlichen Einfluss auf ein zufriedenstellendes Behandlungsergebnis haben könne. Prof. Dr. mult. Robert Sader/DGÄZ-Präsident, vermittelte den Teilnehmern der ausgebuchten Workshop-Veranstaltung viele Basiskenntnisse rund um Augmentate und ihre Einsatzgebiete zur Verbesserung des Implantatlagers, zur Optimierung von Situationen bei nicht ausreichendem Hartgewebe, den Möglichkeiten der Verbesserung der Weichgewebeverhältnisse und auch ästhetischer Aspekte zum Ausgleich verloren gegangenen Volumens rund um die Mundregion.

 

Im Fokus der Veranstaltung stand Hands-on in Implantatinsertion, Abdruck&Abutment sowie Augmentate (mit Materialien by Camlog und Geistlich)

Zentraler Teil des Kurstages war der Hands-on-Part, bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unterstützt von Camlog und Geistlich, vieles ausprobieren konnten: Wie sieht ein Hersteller-produziertes Knochenersatzmaterial aus, wie fühlt es sich an, wie verarbeitet man es und was tun, wenn es in die Alveole eingelegt ist? Währenddessen probierten andere Kolleginnen und Kollegen das Setzen eines Implantates in einen „Knochen“ und bekamen ein Gefühl für Ausmaße und Kraftkontrolle. An der dritten Work-Station gab es eine Einführung in ein „System“: Was ist ein Vorbohrer, welche Instrumente leisten welche Aufgabe, welche Implantate gibt es und wie konstruiert man eine Implantatversorgung von Abformung bis Abutment?

 

Abschließend stellten sich die implantologischen Referenten in einer Podiumsrunde den Fragen der jungen Kolleginnen und Kollegen und berichteten über ihren eigenen Weg in die Implantologie. Selbst nach offiziellem Veranstaltungsende blieben viele Teilnehmer noch da, um noch weitere fachliche Informationen mitzunehmen. Das unterstreicht, was ein Teilnehmer zum Abschied dem Referententeam mit auf den Weg zurück gab: Es sei eine der besten Veranstaltungen beim Dental Summer gewesen, man nehme enorm viel mit – und er fühle sich jetzt motiviert zu einer umfassenden Ausbildung in Implantologie. Die Beiträge hätten nachvollziehbar, aber auch begeisternd gezeigt, wie viel Detailwissen zum Fach heute gehöre: Das wolle er jetzt auch lernen und können.

10 JAHRE DENTISTA: Ehrungen für prägende Wegbegleiter

Aus Anlass seines 10jährigen Gründungsjubiläums hat der Dentista e.V. im Rahmen einer kleinen Feier auf der IDS besonders prägende Wegbegleiter mit einer Ehrenurkunde ausgezeichnet / Presseinformation vom 27. März 2017

Dankbarkeit für vielfältige Unterstützung: Ehrenurkunden des Dentista e.V. erhielten Prof. Dr. Dietmar Oesterreich/BZÄK und Dr. David Klingenberger/IDZ
(Bild: Dental Relations)

Hinter einem erfolgreichen Projekt stehen kompetente – und im Falle der Gründung eines Zahnärztinnenverbandes – auch mutige Wegbegleiter: Eine solche Organisation stieß in der damaligen zahnärztlichen Welt durchaus nicht auf breite Begeisterung. Nun konnte der Dentista e.V., inzwischen respektierter Kooperationspartner der Bundeszahnärztekammer und weiterer Organisationen, auf der IDS sein zehnjähriges Gründungsjubiläum feiern. Den Anlass nutzte der Verband, sich bei besonders engagierten und die Verbandsarbeit beeinflussenden Wegbegleitern mit einer Ehrenurkunde als Zeichen des Dankes, aber auch der persönlichen Verbundenheit auszuzeichnen. Dr. Susanne Fath, Dentista-Präsidentin, und Initiatorin Birgit Wolff überreichten dabei ausgewählten Repräsentanten sowohl aus dem zahnärztlichen Bereich als auch aus dem Kreis der mit einer Patenschaft unterstützenden Organisationen Urkunden mit einer für diesen Anlass entwickelten Medaille, gefertigt im Dentallabor von ZTM Annette von Hajmasy, Vorstandsmitglied für das Forum Zahntechnikerinnen.

Zu den Ausgezeichneten gehört Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, dem Dr. Fath „für seine stete Unterstützung, kritische Begleitung sowie konstruktive Förderung der Innovationen des Dentista e.V.“ dankte. Das „kritisch“, so die Laudatio, liege dem Verband dabei besonders am Herzen, denn Ziel der Arbeit sei eine konstruktive bedarfsgerechte Veränderung der Rahmenbedingungen des Berufsstandes, die nur einvernehmlich zu erreichen sei, allerdings progressive Ansätze brauche und für diese auch ein offenes Ohr.

10 JAHRE DENTISTA – Ehrenurkunden für Thomas Kirches/Gerl, Jan-Philipp Schmidt/BdZA und Wolfgang Becker/Straumann, überreicht von Dr. Susanne Fath, Dentista Präsidentin, und Birgit Wolff, Initiatorin von Dentista (Bild: BZÄK/Sandra Irmler)

Eine weitere Ehrung ging an Jan-Philipp Schmidt, BdZA, und war bewusst mehr als nur ein Dank allein des Dentista e.V.: „Wir bedanken uns mit dieser Auszeichnung für die Gestaltung und Weiterentwicklung des lebendigen Netzwerkes der jungen und der etablierten Generation im zahnärztlichen Berufsstand insgesamt“, sagte Dr. Fath, „und wir bedanken uns für die konstruktive-kreative Zusammenarbeit mit Dentista mit Fokus auf die jungen Zahnärztinnen im Besonderen!“

Eher im Stillen wirkte ein weiterer Geehrter förderlich an der Arbeit von Dentista mit – als fundierter Partner bei der datenbasierten Beobachtung der Veränderungen, die sich durch den steigenden Anteil an Zahnärztinnen in Berufsstand und Versorgungslandschaft ergeben. Die sich daraus entwickelnden Themen spiegelt der Verband als Stimme der Zahnärztinnen in den Berufsstand zurück. Dr. Susanne Fath, Dentista-Präsidentin: „Wir bedanken uns bei Ihnen, Herr Dr. David Klingenberger, als Stellvertretendem Wissenschaftlichen Direktor des IDZ für Ihre von Beginn an vielfältige Unterstützung hinsichtlich relevanter Daten und Analysen zum steigenden Anteil der Zahnärztinnen im Berufsstand und damit der Stabilisierung des Fundaments der Arbeit des Verbandes!“

Zu denen, die zum Erfolg des Dentista e.V. beigetragen haben, gehören auch die exklusiv in diesen limitierten Kreis gewählten Unternehmen, die mit einer Patenschaft die Arbeit des Verbandes unterstützen. Beispielhaft für diesen nachhaltigen und anhaltenden Einsatz geehrt wurde Wolfgang Becker, Straumann: Er war der erste, der von der Idee erfuhr, und hat sofort seine Unterstützung zugesagt. Dr. Fath ehrte ihn „für die Übernahme der 1. Gründungspatenschaft über den Dentista e.V. anlässlich der IDS 2007 bis heute – insbesondere aber für den wichtigen und weitsichtigen Diskus über die Relevanz der Zahnärztinnen für die zukunftsfeste Weiterentwicklung des Berufsstandes und seiner Zukunft.“

Ehrung für Dr. Monika Reichenbach, Ivoclar Vivadent, für die Übernahme der damals 2. Patenschaft über den Dentista e.V. und die langjährige herzliche Unterstützung (Bild: Dental Relations)

Ebenso ausgezeichnet wurde Dr. Monika Reichenbach, Ivoclar Vivadent, „für die spontane und bis heute bestehende Begeisterung für Ziele und Aufgaben des Dentista e.V.“, so Dr. Fath in ihrer Laudation, „und für die Übernahme der 2. Gründungs-Patenschaft sowie die seither anhaltende herzliche, inspirierende und ideenreiche Zusammenarbeit.“
Geehrt wurde auch ein Repräsentant eines noch eher jungen Dentista-Paten: Thomas Kirches von GERL. „Wir bedanken uns für vielfältige Konzepte, Anregungen und Erfahrungen“, sagte Dr. Fath, „und den besonderen persönlichen Einsatz für den Dentista e.V. zur Unterstützung der Zahnärztinnen sowohl im beruflichen Feld als auch bei der Optimierung im Bereich Beruf und Familie.“
Aus den kurzen Dankesworten der Geehrten durfte Dentista im Gegenzug mitnehmen für die Arbeit der kommenden Jahre, dass die Zusammenarbeit auch viel bei den Organisationen selbst verändert habe: Dentista habe die eigene Arbeit mit neuen Ansätzen bereichert, auf Probleme aufmerksam gemacht, an der Gestaltung von Lösungen mitgearbeitet und die Ausrichtung der Arbeit auf neue Wege erweitert. Die nicht zuletzt persönliche enge Verbindung wurde bei einem Empfang auf dem Stand mit zahlreichen Gästen vertieft und untermauert.

VERTRÄGE – MIT HIRN UND HERZ: Neuer Ratgeber von Dentista und BZÄK

Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Dentista e.V. stellen ihren neuen Ratgeber „Verträge – mit Hirn und Herz“ zur Verfügung. Denn was im Alltag gilt, den Umgang miteinander mit Hirn und Herz zu gestalten und Fairness als Leitbild zu sehen, gilt auch für Verträge.

Der neue Ratgeber: Verträge – mit Hirn und Herz.
(Coverfoto: Fotolia/Yuri Arcurs)

Der Ratgeber zeigt beispielsweise, was einen guten Anstellungsvertrag ausmacht, wie sich die Kostenbeteiligung an Fortbildungsmaßnahmen am besten gestaltet, wie man eine Kooperation mit Kollegen eingeht und wieder löst, wie es rechtlich um die Probezeit steht oder wie man einer langjährigen Mitarbeiterin, die allerdings den Praxisfrieden stört, entgegentritt. Ergänzt werden die rechtlichen und persönlichen Empfehlungen um Verträge mit dem Lebenspartner – Ehevertrag, Scheidung, Todesfall oder Vorsorgevollmacht.

„Wir wollen unsere Kolleginnen und Kollegen mit vielfältigen Tipps durch das Berufsleben begleiten, das durch vielerlei Verträge geprägt ist“, sagt Sabine Steding, stellvertretende Vorsitzende des BZÄK-Ausschusses Beruflicher Nachwuchs, Familie und Praxismanagement. „Wir möchten ihnen zeigen, wo sie sich selbst absichern müssen, aber auch den Vertragspartner fair behandeln.“ Dazu gehört auch, vor nicht-individualisierten Musterverträgen zu warmen: Sie können sich im Fall des Falles als wertlos bis kontraproduktiv erweisen. Dennoch sind sie nicht nutzlos: Für die Vorbereitung eines spezifischen Vertrages können sie wichtige Stichworte liefern, über die man sich Gedanken machen sollte.

Dr. Susanne Fath, Präsidentin des Dentista e.V.: „Wenn man sich auf etwas freut, beispielsweise die bevorstehende Zusammenarbeit mit einer Kollegin oder die Weiterentwicklung der Praxis durch gezielte Fortbildung, dann herrscht meist eitel Sonnenschein. Da möchte man sich am liebsten gar nicht mit Verträgen und rechtlichen Aspekten belasten. Es doch zu tun, ist aber nicht nur gut für einen selbst, sondern auch fair dem Vertragspartner gegenüber: Verträge regeln ein gesundes Miteinander – und helfen, wenn genau das nicht mehr gelingt.“

Der Ratgeber „Verträge – mit Hirn und Herz“ steht ab 20. März zum kostenlosen Download über www.dentista.de und www.bzaek.de zur Verfügung.

Ab 27. März gibt es über Dentista e.V. zusätzlich eine gedruckte Version in kleiner Auflage zum Selbstkostenpreis, jeweils zuzügliche Porto:
11,95 Euro (Nichtmitglieder)
6,50 Euro (Mitglieder-Rabatt)

Link zur kostenfreien PDF-Version zum Herunterladen sowie zur Online-Bestellung für die Printausgabe

MUTTERSCHUTZ FÜR SELBSTÄNDIGE ZAHNÄRZTINNEN: Dentista begrüßt Dogmawandel

Presseinformation des Dentista e.V. vom 26. Februar 2017

Zahnärztinnen und ihre Babys, Bild-Quelle: proDente

Bereits seit vielen Jahren hat sich der Dentista e.V. für die Absicherung von selbständigen Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen eingesetzt, die rund um die Geburt und die ersten Wochen mit dem Kind keine berufliche Tätigkeit leisten wollten oder konnten. Bislang scheiterten alle Versuche an dem Dogma, dass Schwangerschaft keine Krankheit sei und schwangerschaftsbedingte Ausfälle nicht versicherungsfähig. Dies ändert eine Passage im neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG), im Rahmen einer Presseinformation zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) aus dem Haus des Bundesgesundheitsministers wie folgt kurz zusammengefasst: „Privat krankenversicherte selbstständige Frauen werden während der Schutzfristen*) nach dem Mutterschutzgesetz finanziell besser abgesichert. Durch Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes haben selbstständige Frauen, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes. Dann können Schwangere und Wöchnerinnen unabhängig von finanziellen Erwägungen entscheiden, ob und in welchem Ausmaß sie in dieser Zeit beruflich tätig sein wollen.“

Dass das bisherige Dogma damit fällt, geht zurück auf ein jahreslanges „Bohren ganz dicker Bretter“ der Frauen Union in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter Vorsitz von MdB Annette Widmann-Mauz. Viele Einzelkämpferinnen unter den Selbständigen verschiedenster Berufsgruppen haben den politisch engagierten Frauen im Bundestag den Rücken gestärkt, Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe für das Vorhaben zu gewinnen. Auf ihn geht die Initiative zurück, wie der PKV Spitzenverband auf Anfrage bestätigt, den Dogmawechsel im eigenen Bereich umzusetzen. In Kraft treten sollen die neuen Gesetze und Regelungen schon im März dieses Jahres.

Dass die PKV mit dieser Neuerung nicht sehr glücklich zu sein scheint, lässt sich daran ablesen, dass sie nicht mit einer Presseinformation zu dieser Thematik an die Öffentlichkeit ging. Nachfragen in der Pressestelle des PKV-Verbandes zeigen, dass die folgende Formulierung in der Pressemeldung der CDU/CSU nicht ganz zutrifft: „Künftig können sie (Anm.: die privat versicherten selbständig tätigen Unternehmerinnen) über ihre private Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung abschließen, um den Verdienstausfall in der Zeit des Mutterschutzes auszugleichen.“ Die PKV stellt klar, dass auch bereits laufende private Krankentagegeldversicherungen die neue Mutterschutz-Leistung beinhalten – und auch gesetzlich versicherten selbständigen Unternehmerinnen diese Leistung über eine privat abgeschlossene Krankentagegeldversicherung zusteht. „Die neue gesetzliche Regelung wird für alle Versicherten mit Krankentagegeldversicherung gelten und sich zukünftig bei Neuversicherten auch in den Versicherungsbedingungen widerspiegeln“, so Dominik Heck vom PKV-Verband. Das Neue: „In der Krankentagegeldversicherung tritt der Versicherungsfall bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen ein“, so Heck, „die Schwangerschaft der versicherten Person war als Versicherungsfall bislang ausgeschlossen (außer tarifindividuelle Vereinbarungen sahen hierfür Leistungen vor).“

Finanziert wird diese neue Leistung seitens der PKV solidarisch durch die Gemeinschaft aller Versicherten innerhalb eines Tarifes, Mehrbelastungen für die Frauen wird es nicht geben. Heck: „Seit Dezember 2012 sind Vertragsabschlüsse nur noch in Unisex-Tarifen möglich, eine geschlechterspezifische Beitragskalkulation ist in diesen Tarifen nicht mehr möglich.“ Ob sich die Beiträge zur PKV insgesamt verändern, ist derzeit nicht absehbar: „Die Größe des Versichertenkollektivs spielt bei der Frage nach den möglichen Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelung auf die Beitragsentwicklung eines Tarifs eine eher untergeordnete Rolle. Relevanter ist da schon eher die Relation der Leistungsfälle zum Versichertenkollektiv“, so Dominik Heck: „Hier liegen dem PKV-Verband jedoch keine Zahlen vor.“

Inwieweit diese neue Leistung der PKV selbständigen Zahnärztinnen tatsächlich über den Verdienstausfall in der Zeit des Mutterschutzes hinweghilft und damit, so die Intention der Frauen Union der CDU/SCU-Fraktion, den Mut zur Niederlassung bei bestehendem Kinderwunsch stärkt, wird abzuwarten sein. Die Höhe der Leistung entspricht letztlich dem geschlossenen Krankentagegeldvertrag und seinen Konditionen. Die neue gesetzliche Regelung bietet, so Dentista, grundsätzlich mehr Mutterschutz-Gerechtigkeit unter angestellten und selbständigen Zahnärztinnen. Die Abkehr vom Dogma „Schwangerschaft-ist-keine-Krankheit“ ist ein großer Schritt, den selbständigen Unternehmerinnen mit Kinderwunsch den Start in die junge Familie zu erleichtern.

*) Üblicherweise beginnt der gesetzliche Mutterschutz sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Bei einer Frühgeburt dauert der Mutterschutz um dieselbe Zeit länger, um die sich die Geburt gegenüber dem errechneten Termin verkürzt hat, bis zu einer Gesamtlaufzeit von 12 Wochen (Quelle: Berufsverband der Frauenärzte u.a.)