BZÄK BUNDESVERSAMMLUNG: Dentista fordert Demografie-feste Zusammensetzung ein

Bundesversammlung 2016 (hier: Bericht BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz)
Bei der am 19. November 2016 zuende gegangenen Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer in Berlin zeigte sich eine Zusammensetzung an Delegierten, die nicht im geringsten die Zusammensetzung des zahnärztlichen Berufsstandes widerspiegelt. Lediglich etwas über 10 % aller Delegierten waren weiblich gegenüber weit über 40 % im Berufsstand. Und wiewohl die junge Generation dankenswerterweise vielfältig in den Redebeiträgen angesprochen wurde, war sie im Saal so gut wie gar nicht vertreten. Der Anteil der jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte bis 35 Jahre beträgt derzeit im Berufsstand rund 15 %. Repräsentativ wären daher rund 10 junge Delegierte.
So wünschenswert es ist, so der Zahnärztinnenverband Dentista, die Expertise sehr langjährig erfahrener Delegierter zu nutzen, so unangemessen erscheint deren relative Überzahl in diesem obersten Parlament der deutschen Zahnärzteschaft, dessen Aufgabe es ist, zukunftsfeste Entscheidungen für den Berufsstand zu treffen – und damit insbesondere für die jungen Kollegen und hier nicht zuletzt für die jungen Kolleginnen, die in dieser Altersgruppe die deutliche Mehrheit darstellen. Der Appell von Dentista, die Auswahl der entsendeten Delegierten Demografie-fest zu treffen, richtet sich dabei an die Entsender, die Landeszahnärztekammern, von denen manche zeigten, dass ein gesunder „Mix“ durchaus realisierbar ist. Da die Zusammensetzung der Delegierten nicht automatisch verbunden ist mit einem Amt im Vorstand, hätten die Kammern hier Spielraum, auch in anderen Bereichen als im Vorstand engagierte junge und weibliche Kollegen zu entsenden und damit die Expertise erfahrener Delegierter zu ergänzen.
Mit Freude begrüßt Dentista die Wiederwahl der bisherigen Präsidenten der Bundeszahnärztekammer (im Bild oben: Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz): Die Zusammenarbeit in der zurückliegenden Legislaturperiode sei von Respekt, konstruktiver Zusammenarbeit und Offenheit für Anregungen und Projekte geprägt gewesen. Dentista freue sich daher auf die Fortsetzung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in einer Phase, in der sich der Anteil der Kolleginnen im Berufsstand den 50% nähert – und sich die politischen Rahmenbedingungen bedrohlich verschärfen. Für die Zukunft wird der Berufsstand mehr denn je standespolitisch engagierte Zahnärztinnen und junge Kolleginnen und Kollegen benötigen – Dentista wird sich dafür einsetzen, das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Stärkung der Selbstverwaltung ebenso wie der Optimierung der Rahmenbedingungen für die Kolleginnen zu intensivieren und eigenes Engagement zu fördern.
ZUKUNFTSKONGRESS BERUF & FAMILIE: Startup Praxis- und Familiengründung
Was das Studium einem verheimlicht, sagen wir besser: was letztlich auch nicht zur fachlichen Ausbildung an die Hochschule gehört, ist das Wissen rund um die spätere Berufsausübung – von Chancen und Risiken der Anstellung bis zu denen der Niederlassung. Solchen Aspekten widmet sich der „Zukunftskongress Beruf & Familie“, der vor zwei Jahren von Bundeszahnärztekammer und Dentista geschaffen wurde und inzwischen vom BdZA, dem Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni, tatkräftig unterstützt wird. Der nächste „Zukunftskongress“ findet statt im Rahmen des Deutschen Zahnärztetages, am Samstag, 12. November 2016, von 14.00 bis 17.00 Uhr im Hotel Maritim Messe im Saal Maritim II. Im Rahmen, aber nicht „unter dem Dach“ des Deutschen Zahnärztetages – das macht einen Unterschied: Wer am Zukunftskongress teilnehmen möchte, muss nicht zwingend auch die Teilnahmegebühr für den Deutschen Zahnärztetag beglichen haben, die Teilnahme am Zukunftskongress ist kostenfrei. Aus technischen Gründen wird allerdings um Anmeldung gebeten: Die Raumkapazitäten sind begrenzt.
Das Programm in diesem Jahr, wie immer moderiert von FZÄ Sabine Steding, greift viele Diskussionen und Themenwünsche aus den vergangenen Veranstaltungen auf, ein wichtiger Punkt: „Startup Praxis – low budget?“ Zu den Ängsten vor der Existenzgründung gehört die Sorge um die hohe finanzielle Belastung, BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz zeigt, an welchen Stellschrauben man die Finanzierungsbelastung herunterdrehen kann. Wer gründet, aber auch wer Mitarbeiter anstellt oder selbst angestellt wird, kommt nicht ohne zahlreiche Verträge aus. Wenn sie „mit Hirn und Herz“ verfasst sind und sich das gegenseitige WinWin in einer gesunden Balance befindet, tut das allen beteiligten Seiten gut. Das „man sieht sich im Leben immer zweimal“ gilt für den kleinen Kreis der Zahnärztefamilie ganz besonders – RAin Melanie Neumann weist daher darauf hin, wie man Verträge fair macht. Ein großes Thema für Praxisinhaber wie für angestellte junge Zahnärztinnen ist die Schwangerschaft und das damit verbundene „Beschäftigungsverbot“. Hier wird derzeit im Bundesministerium für Gesundheit viel diskutiert, es gibt eine eigene Arbeitsgruppe. Was das für die Zahnarztpraxen bedeutet, berichtet RA Eike Makuth von der Bundeszahnärztekammer. In diesem Zusammenhang ein großes Thema: Was passiert mit meiner Praxisgründungsfinanzierung, wenn ich schwanger werde, einige Zeit ausfalle und danach eher in Teilzeit wieder einsteige? Also eventuell Probleme habe, die vereinbarte Rückzahlung der Finanzierung zu stemmen? Dieses Thema übermittelt Petra Knödler von der apoBank. Während Birgit Wolff von Dentista abschließend darstellt, was die Gehaltsstudie das Zahnärztinnenverbandes für Ergebnisse im Bereich der Berufsstarter bis vier Jahre Berufserfahrung ergeben hat, nimmt Dr. Doris Seiz von der Landeszahnärztekammer Hessen die jungen Kolleginnen und Kollegen an die Hand bei einem Thema, das beim Berufsstart manchem so spannend und relevant erscheint wie ein alter Wasserkessel: Unter der Überschrift „Berufspolitik für Anfänger“ macht sie einerseits deutlich, was Berufspolitik ist und warum es in unserem System „ohne“ nicht geht – aber auch, dass sich junge Kolleginnen und Kollegen einmischen und mitmachen müssen, damit sich die Berufspolitik auch den eigenen Herausforderungen entsprechend mit- und weiterentwickelt. Wie sich auch die junge Generation prägend einbringen kann, und wie sie selbst dazu gekommen ist, wird sie beim Zukunftskongress in Frankfurt berichten.
Info und Anmeldung: http://zukunftskongress-beruf-familie.de/
Zum Bild: Engagierte Botschafterin der jungen Kolleginnen und Kollegen – und zwischen den Organisationen: FZÄ Sabine Steding/Hannover wird auch dieses Jahr wieder den Zukunftskongress moderieren und die Interessen der jungen Generation aufgreifen.
DENTISTA GEHALTSUMFRAGE AUSWERTUNG 2: Zufriedenheit mit der Bezahlung – was macht sie aus?
Fragen der Dentista e.V. Gehaltsumfrage waren u.a.: Welche Noten geben Arbeitgeber und junge angestellte Zahnärzte dem Verdienst, den sie ermöglichen bzw. erhalten? Wer ist finanziell zufriedener – Zahnärzte in der Metropole oder auf dem Land? Und welche Rollen spielen Extras, die das Einkommen abrunden?
Solche Aspekte standen im Zentrum der 2. Auswertung der „Gehaltsumfrage“ des Dentista e.V.: Im vergangenen Herbst haben den Online-Fragebogen 750 Zahnärztinnen und Zahnärzte ausgefüllt. Die Ergebnisse der 1. Auswertung „wer verdient wieviel?“ sind zu finden auf Dentista Gehaltsumfrage Auswertung 1. Auch bei der 2. Auswertung wurden die Daten der Arbeitgeber und der jungen Arbeitnehmer getrennt erhoben und getrennt ausgewertet. Die Geschlechterverteilung bei den Arbeitgebern betrug entsprechend der altersgerechten Verteilung insgesamt rund ein Drittel weibliche und zwei Drittel männliche Zahnärzte – bei den jungen Arbeitnehmern lag die Quote genau umgekehrt und entsprach damit ebenfalls weitgehend den aktuellen Relationen.
„Lohn alleine macht nicht glücklich“
Diese Überschrift gab kürzlich das Institut der Deutschen Wirtschaft einer Meldung zu einer Studie hinsichtlich der Zufriedenheit von Menschen mit Job und Beruf *) – sie könnte auch über dem Ergebnis der 2. Auswertung der Dentista Gehaltsstudie stehen. Unter dem Aspekt der Zufriedenheit mit dem eigenen Einkommen (Arbeitnehmer) bzw. der Gehaltszahlung (Arbeitgeber) wurde nicht nur die Höhe der Zahlung abgefragt, sondern neben dem Geschlecht auch der Praxisstandort: Metropole, Großstadt, Kleinstadt oder ländliche Region?
Junge Zahnärzte, die ihr Einkommen mit „sehr gut“ benoteten (rund 13 %), arbeiteten relativ gesehen am häufigsten in der Großstadt, am zweitbesten schnitt die ländliche Region ab. Der Anteil der weiblichen und männlichen Zahnärzte entsprach dabei ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Antwortenden. Mit der Note Zwei (rund 26 %) bewerteten vor allem junge Zahnärzte in der Kleinstadt ihre Bezahlung – prozentual am wenigsten genannt wurde hier die ländliche Region. Auch hier: Männer und Frauen in gleicher Verteilung wie in der Gesamtgruppe. Prozentual etwas mehr Zahnärztinnen als Zahnärzte nannten ihre Einkommenssituation befriedigend (rund 30 % insgesamt), die meiste Zustimmung zur Note „Drei“ gab es von angestellten jungen Zahnärzten mit Arbeitsplatz in einer Kleinstadt, gefolgt von der Metropole. Bei der Zufriedenheits-Note „Vier“ (19 %) finden sich deutlich mehr Frauen als ihr Prozentsatz an der Auswertung ausmacht. „Ausreichend“ sagten vor allem junge Zahnärzte aus der Kleinstadt, etwas seltener aus der Großstadt, und am seltensten wurde die Note „Vier“ von Zahnärzten in ländlicher Region vergeben. Noch seltener vergaben die jungen Zahnärzte in ländlicher Region die Note „Fünf“ (12 % insgesamt), am unzufriedensten mit ihrem Einkommen waren mit Abstand die Zahnärzte mit Arbeitsplatz Großstadt. Der Anteil der Männer und der Frauen entsprach hier in etwa der Gesamtverteilung. Da die Großstadt aber auch bei der Note „Sehr gut“ die Rangfolge anführt, wird deutlich, dass die Großstadt keineswegs ein schlechter Standort ist. Dennoch gibt es eine Praxislage, die deutlich positiv auffällt: Die ländliche Region liegt im Schnitt bei der Zufriedenheit mit dem Einkommen vorne – dicht gefolgt von der Metropole. Kleinstadt und Großstadt schnitten etwas schlechter ab.
Unter denjenigen, die mit dem Gehalt unzufrieden waren, war der Anteil der Frauen größer. Dies spiegelte sich aber nicht im angegebenen Einkommen: Die Note „Sehr gut“ gaben sie ebenso bei eher geringem Einkommen wie „Mangelhaft“ bei eher hohem Verdienst. Dennoch spielt das Einkommen eine starke Rolle: Als „Ausbeutung“ (Freifeld-Angabe, ergänzend zur Benotung, hier Note „Fünf“) wurde quer über Regionen und Geschlecht besonders oft eine Zahlung „bis 2500 Euro plus 20 % ab 10.000 Euro Umsatz“ bezeichnet – nicht zuletzt mit dem Hinweis, die Aufgabenverteilung lasse einen solchen Umsatz in nicht ausreichendem Maße zu. Es wurde oft kritisiert, dass Arbeitnehmern keine Einsicht in die Praxisumsatzstatistik möglich sei. Auch mangelnde Zuschüsse zu Fortbildung bzw. zu wenig arbeitsbefreite Zeit fanden sich unter den Kritikpunkten.
Unter denjenigen, die ihrem Verdienst die Note „Eins“ gaben (die Einkommensangaben wurden entsprechend modifiziert), fanden sich vergleichsweise viele „Teilzeit“-Tätige – die Verteilung Männer / Frauen entsprach hier dem Anteil an der Gesamtzahl der Antwortenden. Auch mehr Urlaub/mehr freie Tage fand sich bei Note „Sehr gut“ deutlich öfter.
Die Rolle der Extras
Während die Arbeitnehmer Zusatzleistungen ihres Arbeitgebers (Fortbildung, Kitaplatz, Fahrtgeld…) vergleichsweise selten als Plus- oder Minus-Punkt bei ihrer Einkommenszufriedenheit nannten, war die entsprechende Liste der Arbeitgeber lang und erstaunlich vielfältig. Die Arbeitnehmer unter den Zahnärzten gaben vor allem Tankgutschein und Fahrtkostenzuschuss an, Weihnachtsgeld, Zuschuss zur Kinderbetreuung, mehr Urlaub – und, eher exotisch in der Gesamtliste: die Gebühr für das Fitness-Studio. Die Liste der Arbeitgeber las sich erheblich umfangreicher und individualisierter: Hier spielte vor allem die Unterstützung der Fortbildung eine Rolle (von 500.- Jahreszuschuss bis zur Übernahme der vollen Kosten eines Curriculums). Mit deutlichem Abstand an zweiter Stelle standen Fahrtkostenzuschüsse vielfältiger Art (freier Parkplatz bis hin zu Firmenwagen), gefolgt von Stichworten wie Berufskleidung, flexibler Urlaubs-/Freizeit-Regelung und Sonderzahlungen verschiedenster Art sowie „großzügige Handhabung individueller Wünsche“.
Als überwiegend zufrieden mit dem, was sie ihrem angestellten zahnärztlichen Mitarbeiter bezahlen, zeigten sich die Arbeitgeber: 19 % bezeichneten ihr Verdienst-Konzept als „sehr gut“, 45 % als „gut“ und 27 % als „befriedigend“, nur 6 % als „ausreichend“ und 3 % als „mangelhaft“. Unter diesen fand sich als häufigste Anmerkung, dass der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin sehr hohe Forderungen stelle, zum Praxisgewinn wenig beitrage und viel Stress verbreite. Auch hier zeigte sich: Die Beurteilung stand in keinem direkten Zusammenhang mit der gezahlten Summe – eine vergleichsweise hohe Zahlung fand sich ebenso unter Note „Sehr gut“ wie eine eher sehr geringe unter Note „Mangelhaft“.
Ländliche Region – viel plus und bisschen minus
Mit weitem Abstand waren die Arbeitgeber in ländlicher Region zufrieden mit der Bezahlung ihrer Angestellten, an zweiter Stelle stand die Kleinstadt. Prozentual betrachtet gaben Arbeitgeber in einer BAG häufiger die Zufriedenheits-Note „Sehr gut“ als diejenigen in einer Einzelpraxis. Der Anteil der Männer und Frauen unter den Arbeitgebern mit dieser Zufriedenheits-Note entsprach dem Anteil an den Befragten. Auch bei der Zufriedenheits-Note „Gut“ war der Anteil der Arbeitgeber in ländlicher Region prozentual am größten, gefolgt von denen in einer Metropole, und die Arbeitgeber in einer BAG gaben prozentual öfter ein „Gut“ als diejenigen in der Einzelpraxis.
„Note Drei“ vergaben prozentual mehr weibliche als männliche Arbeitgeber, hier führte die ländliche Region, alle anderen Regionen entsprachen ihrem Anteil an den Umfragebeteiligten. Eher unzufrieden mit ihrer Gehaltszahlung zeigten sich die Frauen: Ihr Anteil bei Note „Ausreichend“ war deutlich höher als ihr prozentualer Anteil, bei Note „Fünf“ ebenfalls mehr als ihr Anteil an den Gesamtbefragten. Bei Note „Vier“ führt die Großstadt mit überproportionalen Punkten und bei Note „Fünf“ mit deutlichem Abstand zum Rest die „ländliche Region“. Während also die ländliche Region bei den Arbeitnehmern eher besser im Trend liegt, sehen die Arbeitgeber sie sehr gemischt – sie führt bei Note „Eins“ und gleicherweise bei Note „Fünf“.
Bei Betrachtung der Schnittstellen von bezahltem Gehalt/Fixum-plus-Provision, Region und der Vielzahl an Zusatzleistungen ergab sich kein eindeutiges Bild, das einzelne Bausteine für Verdienstzufriedenheit erkennen ließe. Die große Variabilität der Antworten auf gleiche Grunddaten zeigt deutlich den individuellen Aspekt, ob sich ein angestellter Zahnarzt leistungsgerecht bezahlt fühlt oder ein Arbeitgeber zufrieden ist mit seinem Gehaltskonzept. Arbeitgeber geben sich offensichtlich sehr viel Mühe, ihren angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten vielfältige individuelle Zusatzleistungen anzubieten – mehr, als es den Arbeitnehmern bei der Beantwortung bewusst schien, da sie solche Extras vergleichsweise selten als Wert bei ihrer Verdienstzufriedenheit angaben.
Prozentual etwas zufriedener mit ihrer Situation waren Zahnärztinnen und Zahnärzte in BAGs und etwas unzufriedener weibliche Arbeitgeber und weibliche Arbeitnehmer – auch hier zeigten sich keine eindeutigen kausalen Verbindungen zu weiteren Angaben. Befragt wurden die Arbeitgeber auch, ob sie einen männlichen oder einen weiblichen angestellten Zahnarzt haben – hier interessierte im Hintergrund die Frage, ob eher männliche oder weibliche Arbeitnehmer zur wirtschaftlichen Zufriedenheit der Arbeitgeber beitragen. Ergebnis: Eindeutige Kausaltäten sind nicht erkennbar. Arbeitgeberinnen waren mit ihren angestellten Kolleginnen bzw. Kollegen ebenso zufrieden (bzw. unzufrieden) wie die Arbeitgeber. Eine „ideale Kombination“, so Dentista, ließ sich unter der Überschrift „Zufriedenheit mit der Gehaltszahlung“ nicht erkunden – das bestätigt, dass sich Zufriedenheit auf individuelle Faktoren gründet und mehr Bausteine hat als Region, Geschlecht, Einkommen und Zusatzleistungen. Nur ein Aspekt schälte sich als übergeordnetes Ergebnis heraus: Die ländliche Region ist hinsichtlich der Zufriedenheit sowohl klarer Spitzenreiter, wenn es ums Wohlfühle und das gute Auskommen geht.
Bildquelle: Annett Kieschnick
Pressekontakt: Birgit Wolff, Dental Relations, info@zahndienst.de
8. HIRSCHFELD-TIBURTIUS-SYMPOSIUM: Neues Denken, neues Handeln – neues Entscheiden?
Vielleicht ist es das Duett aus „traditionell und zeitgemäß“? Vielleicht ist es die persönliche und freundschaftliche Atmosphäre? Vermutlich ist es die Symbiose aus verschiedenen Faktoren, die das Hirschfeld-Tiburtius-Symposium (HTS), das Jahressymposium des Dentista e.V., zu einem nachhaltigen Erlebnis für alle Teilnehmer werden lässt: Dass dem so ist, zeigten erneut die zahlreich eingegangenen Evaluationsbögen. Am 18. Juni 2016 trafen sich Dentista-Mitglieder und Kongress-Interessenten zum 8. HTS in der Kaiserin-Friedrich-Stiftung (Berlin-Mitte).
Tagtäglich sind Zahnärzte und Zahntechniker im Arbeitsalltag angehalten, wichtige Entscheidungen zu treffen. Die vielen Neuerungen für Praxis und Labor – Produkte, Vorgehensweisen, Ansichten und Einsichten – lassen dies immer schwieriger werden. Was bringt wirklich Nutzen? Welche Wege können als State-of-the-art bezeichnet werden? Auf dem 8. HTS vermittelten die Referenten wertvolle Fakten für die sichere Entscheidungsfindung. Viele angesprochene Aspekte stammen aus der Facebook-Gruppe vom Dentista e.V., quasi „live aus dem Praxisleben“. Der Vorstand sammelte die Fragen und kombinierte sie gemeinsam mit der wissenschaftlichen Leiterin PD Dr. Ingrid Peroz (Berlin) zu einem vielfältigen Programm.
„Kann man Karies wirklich einfach im Zahn lassen?“
PD Dr. Falk Schwendicke (Berlin) thematisierte das veränderte Verständnis von Karies. Er plädierte dafür, sich von einer rein symptomatischen Entfernung kariöser Läsionen wegzubewegen. Viel wichtiger sei es, die Zusammensetzung des dentalen Biofilms als Ursache der Erkrankung zu kontrollieren und präventiv vorzugehen – Beispiel: Versiegelung. Diese wirke als Imprägnierung des Zahnes und als Diffusionsbarriere. Bakterien, die unter der Versiegelung liegen, „hungern aus“. Versiegelung und Infiltration seien von der Idee her prinzipiell gleich. Bei der Kariesexkavation verzichtet Dr. Schwendicke auf eine vollständige Ausräumung des infizierten Dentins, insbesondere, wenn die Karies profund ist. Die Kavitätenränder müssen dagegen kariesfrei sein, um die Dichtigkeit der Füllung zu gewährleisten. Auch hier werden die im Dentin zurückbleibenden Mikroorganismen versiegelt, die Ernährungszufuhr unterbunden und die Läsion inaktiviert. Der Verzicht auf eine vollständige Exkavation reduziere die Gefahr einer Pulpaexposition mit daraus resultierender Wurzelkanalbehandlung, die bei Misserfolg bis zur Extraktion von Zähnen reichen kann.
„Wie werden parodontal geschädigte Zähne heutzutage prothetisch restauriert?“
Dr. Daniel Pagel MSc. (Berlin) stellte eine Risikoanalyse und Risikobeurteilung für die Ermittlung der parodontalen und prothetischen Wertigkeit vor: Diese erleichtern die Entscheidung für die weitere Vorgehensweise und geben Orientierung. Die Risikoanalyse impliziert die Sondierungstiefe, den Furkationsgrad, den Knochenverlust und den Lockerungsgrad und gewichtet strenger, wenn ein Zahn prothetisch versorgt werden muss. Grundsätzlich erachtet der Referent die Extraktion eines Zahnes einzig aufgrund eines parodontalen Risikoparameters – ohne Berücksichtigung anderer Faktoren – als nicht gerechtfertigt und favorisiert die differenzierende Betrachtung: „Oft werden Zähne unterschätzt. Auch schwer geschädigte Zähne können erhalten werden, was beispielsweise bei einer geschlossenen Zahnreihe ein wichtiger Aspekt ist.“ Dass hochwertiger Zahnersatz auch für das parodontal kompromittierte Gebiss ein erfolgreiches Therapiekonzept sein kann, zeigte er anhand diverser Patientenfälle. Zum Abschluss mahnte der Referent aber auch, trotz Zahnerhaltungswunsch rechtzeitig eine Entscheidung zu treffen, denn Knochendefekte und ein kompromittiertes Implantatlager seien möglichst zu umgehen.
„Gibt es undichte Implantate – und hat dies Relevanz für Periimplantitis?“
Spannend und brisant: Prof. Dr. Katja Nelson (Freiburg) erhielt für ihren Vortrag langen Applaus und fast Standing Ovations. Der datenbasierte Vortrag ging auf Stärken und Grenzen der Hardware „Implantat“ ein. „Wir alle sind immer nur auf Bakterien fokussiert. Doch es sind nicht nur die Bakterien, die Periimplantitis auslösen“, so die Referentin. Ihr Vortrag widmete sich der Mechanik von Implantatsystemen, zeigte auf Raster-Elektronen-Mikroskop-Aufnahmen Metallabrieb (Nanopartikel) auf dem Gewebe und nahm die Implantatverbindungen sowie deren Dichtigkeit in den Blick. Butt-Joint (Anschlagverbindung) oder konische Verbindung? Laut Katja Nelson ist kein System im Interface wirklich spaltfrei. In eingehenden Untersuchungen konnten bei allen Implantatsystemen Spalten nachgewiesen werden. Auch bei der konischen Innenverbindung, bei der häufig von einer „Kaltverschweißung“ gesprochen wird, wurden bei Untersuchungen (per Synchrotron-Röntgen) Spalten identifiziert. Ihr Fazit: Die Positionsstabilität der Implantat-Abutment-Verbindung sei von der Geometrie und der Fertigung abhängig. Bei allen Systemen existieren Mikrobewegungen.
„Ist die Lehrmeinung zur Parodontitis aktuell oder hilft systemisches Denken weiter?“
Zu dieser Fragestellung stand Dr. Heinz-Peter Olbertz (Troisdorf) Rede und Antwort. Klares Statement: Parodontitis darf nicht als isoliertes zahnmedizinisches Problem betrachtet werden. Ein gesunder Organismus würde die vermehrte Bakterienansammlung auf den Zähnen in „den Griff“ bekommen. Ist der Organismus geschwächt, bricht Parodontitis aus. Diese sei insofern auf eine gestörte Regulationsfähigkeit zurückzuführen. Die Mundhöhle wird zum Spiegel der körperlichen Gesundheit. Die Ursachen der Störung bzw. die Herde können im Körper verteilt sein und sich zum Beispiel im Dünndarm, den Nasennebenhöhlen, den Zähnen etc. befinden. Insbesondere der Darmschleimhaut misst er hohe Bedeutung bei. Hier könne eine mikrobiologische Therapie – Ersatz pathogener Bakterien gegen gesundheitsfördernde – sinnvoll werden. „In vielen Fällen reicht die örtliche Therapie am Zahn nicht aus“, konstatierte der Referent. Für die frühzeitige Diagnostik stellte er den aMMP-8-Test vor. Noch bevor klinische Anzeichen auftreten, wird mit diesem Test der Sulkusfluid auf die aktive Form der Matrix-Metalloproteinase-8 (aMMP-8) untersucht, Hauptursache für die parodontale Zerstörung.
„Gibt es einen geschlechterspezifischen Unterschied in der zahnärztlichen Diagnostik und Therapie?“
PD Dr. Christiane Gleissner (Friedberg) sprach über das Thema Gender Dentistry und brachte wesentliche Facts auf die Bühne. Sie sensibilisierte dafür, dass es in jedem medizinischen Bereich Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Patienten gibt, auch in der Zahnmedizin. Die Geschlechter unterscheiden sich hinsichtlich der biologischen Voraussetzungen, darunter pharmakologische und allgemeinmedizinische Aspekte. Zudem haben ein unterschiedlicher Knochenstoffwechsel, auch ein unterschiedliches Immunsystem Einfluss auf die Mundgesundheit. Postmenopausale Veränderungen wirken sich auf das Parodontium aus, geringere Knochendichte und abgeschwächte Immunantwort gehen mit einem erhöhten Risiko für Knochenverlust einher. Hinsichtlich der epidemiologischen Evidenz betonte sie, dass Frauen häufiger von Karies, Zahnverlust, Zahnlosigkeit und Kiefergelenkerkrankungen betroffen sind. Männer entwickeln öfter Wurzelkaries, erosive Zahnhartsubstanzdefekte, Leukoplakien und orale Malignome. „Frauen entscheiden sich häufiger für einen hochwertigen Zahnersatz“, zitierte die Referentin eine Statistik und übergab damit den „Staffelstab“ an das nächste Referenten-Team.
„Vollkeramik und Okklusion – Wie geht das zusammen?“
PD Dr. Ingrid Peroz (Berlin) und Prof. Dr. Peter Pospiech (Berlin) beantworteten die provokative Frage zur Vollkeramik mit einem didaktisch gut aufgebauten Vortrag. Dr. Peroz widmete sich der okklusalen Morphologie und nannte deren bestimmende Faktoren: anteriore Führung der Frontzähne, Lage der Kauebene zur horizontalen Referenz, Kondylenbahnneigung, Spee`sche Kurve, Bennett-Bewegung … Die vielen Einflussfaktoren auf die korrekte Übertragung der Mundsituation in den Artikulator dürften in Zeiten von Vollkeramik nicht vernachlässigt werden. „Ohne die Bestimmung funktioneller Parameter ist es unmöglich, eine Restauration herzustellen, die im Mund nicht eingeschliffen werden muss“, mahnte sie. Prof. Pospiech griff diese Aussage auf und beschrieb u.a. Wege, die bei einer monolithischen Zirkonoxid-Restauration zu einer adäquaten Oberfläche führen. Denn entgegen der häufig zu hörenden Aussage, die Härte sei ausschlaggebend für den Antagonistenverschleiß, betonte er die Oberflächenqualität: „Bei einer hochglatten Oberfläche ist der Verschleiß am geringsten.“ Die Werkstoffkunde sei die Pharmakologie des Zahnarztes, daher ist ihr hohe Aufmerksamkeit zu widmen. Werden moderne vollkeramische Materialien material- und okklusionsgerecht behandelt, sind stabile Ergebnisse zu erwarten.
Wohlfühlen und Lernen – Wie kann das kombiniert werden?
Alle Vorträge wurden im Auditorium diskutiert. Die hohe Zahl der Fragen und Diskussionsbeiträge zeigte, dass die Themen den Nerv der Zeit trafen. Ob im Auditorium, in den Pausen oder beim Get-together: Die freundschaftliche Wohlfühlatmosphäre ließ eine entspannte und zielgerichtete Wissensvermittlung zu. Hohe Praxisrelevanz, verknüpft mit wissenschaftlichen Aussagen, machte das Vortragsprogramm rund. Das 8. HTS-Symposium war auch ein gelungener Abschluss für die wissenschaftliche Leiterin, PD Dr. Ingrid Peroz. Sie überreicht ihre Funktion nach Jahren erfolgreichen Engagements für den Dentista e.V. weiter an PD Dr. Dr. Christiane Gleissner.
Kongressbericht: Annett Kieschnick
Zum Bild:
Von Wissenschaft über Praxis bis Standespolitik: Das 8. Hirschfeld-Tiburtius-Symposium des Dentista e.V. unter Leitung von PD Dr. Ingrid Peroz (Bild) bot Entscheidungshilfen für den Praxisalltag (Bild: Annett Kieschnick)
DENTISTA WISSENSCHAFTSPREIS 2016 VERLIEHEN: „Gender Shift und Generationenwechsel“
Was verändert sich im Berufsstand durch die steigende Anzahl an Zahnärztinnen – und welche Akzente setzt dies im Berufsstand mit Blick auf den Generationenwechsel? Aktuelle Entwicklungen zu diesen Kernthemen des Dentista e.V. liefert die Dissertation von Nina Düchting/Gütersloh, die in diesem Jahr mit dem Wissenschaftspreis des Zahnärztinnenverbandes ausgezeichnet wurde. Rund 1500 Zahnärztinnen und Zahnärzte wurden zu einer Online-Umfrage eingeladen, über 300 haben den Fragebogen aufgerufen, fast 170 – Männer und Frauen in gleicher Anzahl – haben ihn vollständig ausgefüllt. Die Datenbasis macht deutlich, dass die Dissertation eher eine Trenddarstellung bietet als eine repräsentative Studie, belegt dennoch Ergebnisse früherer Erhebungen und zeigt, dass sich die Situation zwischenzeitlich nicht wesentlich verändert hat. Einige der Fakten aus der datenreichen Studie:
– Doppelt so viele Männer wie Frauen haben eine Einzelpraxis (71% vs. 38%)
– Frauen gründen eher neu, Männer übernehmen eher
– Doppelt so viele Frauen wie Männer hatten einen Partner, der nicht im Gesundheitswesen tätig ist (72% vs. 38%)
– Partner von Zahnärztinnen arbeiten 3 x häufiger Vollzeit, Partnerinnen von Zahnärzten dagegen 6 x häufiger Teilzeit
– Zahnärzte haben durchschnittlich 1 Kind mehr als Zahnärztinnen
– 37% der Zahnärzte interessieren sich für die Standespolitik, aber nur 13% der Frauen
– „Am Ende des Arbeitstages bin ich völlig erledigt“: 21% Frauen, 12% Männer
– Unterschiede bezüglich Spezialisierung (Implantologie, Chirurgie, Kinderzahnheilkunde)
– Berufszufriedenheit der Frauen steigt mit der Zahl der Personen im Haushalt, der Kinderzahl und dem Einkommen. Aber: Ihre Belastung steigt mit den Berufsjahren, die der Männer nimmt ab.
Welche Konsequenzen die Ergebnisse für den Berufsstand haben, stellte PD Dr. Ingrid Peroz, Beirätin Wissenschaft des Dentista e.V., in ihrer Laudatio zusammen: „Die Fakten zeigen, dass wir Präventionskonzepte gegen „Burn-out“ brauchen und mehr alltagstaugliche Lösungen für die Kinderbetreuung. Die Standespolitik sollte überzeugende Imagekampagnen für die Selbständigkeit gestalten. Sinnvoll wäre zudem ein Mentoringprogramm zwischen erfahrenen Zahnärzten und Studierenden.“ Düchting sieht den Bedarf nach Curricula bzw. Kursen spezifisch für Zahnärztinnen, insbesondere in eher männlich dominierten Disziplinen. Auch Mentoring-Programme von niedergelassenen Zahnärztinnen für junge Kolleginnen seien wertvoll – Berichte über eigene Erfahrungen könnten aufzeigen, wie man Beruf und Familie miteinander verbinden kann. Allerdings wünschten sich auch die männlichen Befragten ein funktionierendes Wechselspiel zwischen Berufsausübung und Familienleben. Der Forderung nach stundenreduzierten Arbeitszeitmodellen sollten die Kammern mit passenden strukturellen Angeboten antworten.
Der mit 1000 Euro dotierte Wissenschaftspreis ist auch für 2017 erneut ausgelobt. Details zur Ausschreibung: https://dentista.de/verband/wissenschaftspreis/
ZUM BILD OBEN: Preisträgerin 2016 des Dentista Wissenschaftspreises ist Zahnärztin Nina Düchting, Güterloh – sie erhielt Blumen, Preis und Trophäe überreicht von Dentista Präsidentin Dr. Susanne Fath und Beirätin Wissenschaft, PD Dr. Ingrid Peroz (rechts).
Betreut wurde die Studie von PD Dr. Dr. Christiane Gleissner, bisher Vizepräsidentin des Dentista e.V. – und nunmehr neue Beirätin Wissenschaft: Dr. Peroz (LINKS) hat ihre Aufgabe an Dr. Dr. Gleissner (MITTE) weitergegeben, mit der sie im erweiterten Dentista Vorstand die letzten Jahre bereits hervorragend zusammengearbeitet hatte. Von Dentista Präsidentin Dr Susanne Fath (rechts) wurde sie herzlich im neuen Amt begrüßt. Gleissner ist zudem Präsidentin der Fachgesellschaft Gender Dentistry International und insofern bestens für Themen aufgestellt, die Veränderungen durch Verschiebungen im Geschlechtergleichgewicht im zahnärztlichen Berufsstand erkunden.
DENTISTA-MITGLIEDERVERSAMMLUNG: Junge Zahnärztinnen in den Vorstand gewählt
Bei den turnusgemäßen Wahlen zum Vorstand ist die Mitgliederversammlung des Dentista e.V. am 17. Juni 2016 in Berlin den Vorschlägen des bisherigen Vorstandes gefolgt und hat in zwei frei gewordene Ämter bewusst junge Kolleginnen gewählt: Neben Dr. Susanne Fath, die als Präsidentin ebenso einstimmig wiedergewählt wurde wie Birgit Wolff (früher: Dohlus) als Schriftführerin, leitet nun Juliane von Hoyningen-Huene/Berlin den Verband als Vizepräsidentin. Kathleen Menzel/Hamburg hat – ebenso einstimmig bestätigt wie die Vizepräsidentin – das Amt der Schatzmeisterin übernommen und steuert damit auch die wirtschaftliche Seite des Verbandes. Mit der Amtsübergabe an die jungen Kolleginnen signalisiert der Verband seiner großen Anzahl an jungen Mitgliedern, dass deren Themen und Wünsche beim Vorstand in erfahrenen Händen liegen und der Verband Engagement und Expertise der jungen Kolleginnen wertschätzt.
Dentista verzeichnet einen deutlichen Aufwärtstrend bei den Mitgliedern und hier insbesondere bei jungen Zahnärztinnen, sowohl angestellt als auch selbständig. Der Verband widmet der demografischen Entwicklung, spezifisch mit Blick auf die Zahnärztinnen von Studium bis Ruhestand, den Schwerpunkt seiner Arbeit und hat zuletzt den „Startbedingungen“ der jungen Kolleginnen großen Raum gegeben. In der aktuellen Legislaturperiode soll es auch für Zahnärztinnen auf dem Weg in den Ruhestand mehr Angebote und auch einen Austausch mit den jungen Kolleginnen geben. Entsprechende Konzepte, aber auch Mentorinnen-Angebote hat der neue Vorstand auf seiner Agenda.
Derzeit sind über 30.000 zahnärztlich tätige Zahnärzte weiblich und knapp 40.000 männlich – eine Relation, die sich deutlich zu mehr weiblichen und weniger männlichen Zahnärzten verschiebt. Die Themen des Zahnärztinnenverbandes betreffen seit Gründung im Jahr 2007 in der Regel beide „Gruppen“, gehen aber von Fragestellungen aus, die aus dem Kreis der Zahnärztinnen kommen. Die Antworten sind für die Männer unter den Zahnärzten gleicherweise relevant wie für die weiblichen Kolleginnen. Dazu gehören Aspekte rund um Schwangerschaft und Berufsverbot, um Gehalt/Einkommen junger Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Verträge „mit Hirn und Herz“ oder auch Existenzgründer-Veranstaltungen. Bei einigen Projekten arbeitet Dentista mit seinen Kooperationspartnern Bundeszahnärztekammer und BdZA/Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni zusammen sowie mit weiteren Partnern aus anderen Bereichen.
Auch das noch junge unter dem Dach des Dentista e.V. hat bei der genannten Mitgliederversammlung gewählt: ZTM Annette von Hajmasy wurde zur Vorsitzenden des Forums bestimmt und repräsentiert die Zahntechnikerinnen mit einem Platz im satzungsgemäßen Vorstand des Dentista e.V.. Das Forum Zahntechnikerinnen ist ebenfalls deutlich gewachsen und hat nicht nur die Anzahl seiner Mitglieder erhöhen können, sondern auch diejenige der Veranstaltungen, darunter auch Fortbildungen mit Zahnärztinnen gemeinsam. Sowohl die Zahntechnikerinnen als auch die Zahnärztinnen haben bei der Mitgliederversammlung deutlich gemacht, dass sie sich künftig noch mehr auch politisch engagieren und einbringen wollen.
Zeitgleich zur Mitgliederversammlung ist auch das Büro des Dentista e.V. neu aufgestellt worden: Birgit Wolff-Dohlus leitet die Geschäfte des Zahnärztinnenverbandes nach Umzug nunmehr von Hamburg aus, in Berlin vor Ort hat Amelie Stöber das Dentista Projektmanagement und die Organisation des Büros übernommen.
ZUM BILD: Die wiedergewählte Dentista-Präsidentin Dr. Susanne Fath (links) mit der neu gewählten Schatzmeisterin Kathleen Menzel (Mitte) und der neu gewählten Vizepräsidentin Juliane von Hoyningen-Huene (rechts). Foto: Kieschnick
IMMER MEHR ÜBERGEWICHTIGE PATIENTEN: Sind die Praxen technisch darauf eingerichtet?
Ausgang der Recherchen war eine Diskussion in der aktiven Facebook-Gruppe des Dentista e.V.: Was mache ich, wenn ein stark übergewichtiger Patient in meine Praxis kommt und ich Sorgen habe, dass die Behandlungseinheit das Gewicht nicht unbeschadet übersteht? Dies führte einerseits zu Recherchen bei einer Auswahl renommierter Hersteller von Behandlungseinheiten, die sich mit großem Engagement an der Beleuchtung des Themas beteiligten, und zu den rechtlichen Aspekten bei einem Fachanwalt, in diesem Fall RA Carsten Wiedey, einer der beiden Beiräte Rechtsfragen des Dentista e.V..
Die rechtlichen Aspekte beginnen bereits an der Stelle „Anamnese“. Darf man das Körpergewicht eines Patienten erfragen? „Die Anamnese ist die professionelle Erfragung von medizinisch potenziell relevanten Informationen“, so Wiedey. „Soweit das Körpergewicht behandlungsrelevant ist, ist die Frage hiernach als Teil der Anamnese zulässig. Darüber hinaus hat der Zahnarzt auch zu prüfen und sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Lagerung und eine sachgerechte Behandlung des Patienten erfolgt. Auch insoweit ist jedenfalls die Frage nach einem Überschreiten des höchstzulässigen Gewichts für die Behandlungseinheit nicht zu beanstanden.“ Gesetzt den Fall, man positioniert den Patienten, dessen dasjenige überschreitet, das die Einheit als Höchstgrenze angibt: Gerät der Zahnarzt über die Grenze zum rechtmäßigen Gebrauch? Stellen sich hier Risiken für den Zahnarzt? Wiedey: „Die zahnärztliche Behandlungseinheit ist ein Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetz (MPG) und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Nach § 2 Abs. 1 MPBetreibV dürfen Medizinprodukte nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung betrieben werden. Zweckbestimmung ist gemäß § 3 Nr. 10 MPG „die Verwendung, für die das Medizinprodukt in … der Gebrauchsanweisung oder den Werbematerialien … bestimmt ist“. In einer Überschreitung der durch den Hersteller angegebenen Höchstgrenze liegt also ein Verstoß gegen die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der nach einer hieraus resultierenden Verletzung des Patienten zu einer Haftung des Zahnarztes führen kann.“
Was wäre, wenn der Patient unterschreibt, dass seine Haftpflichtversicherung für Gewichts zwar nicht als gewünschtes, aber doch als billigend in Kauf genommenes Ergebnis voraus. Damit wäre ein Versicherer wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles nach § 103 Versicherungsvertragsgesetz von der Pflicht zur Leistung befreit.“ Das setzt voraus, dass der Zahnarzt/die Zahnärztin mit dem adipösen Patienten über das technische Risiko der ‚Überladung’ sprechen muss. Ist dies nicht eventuell diskriminierend und rechtlich heikel? „Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Diskriminierungen, also Ungleichbehandlungen, im Arbeits- und in weiteren Teilen des Zivilrechts unzulässig. Wenn man den Behandlungsvertrag hiervon erfasst sein lassen will, so ist jedenfalls dann die Ungleichbehandlung nach § 20 AGG zulässig, wenn sie „der Vermeidung von Gefahren“ oder „der Verhütung von Schäden“ dient. Der Zahnarzt darf daher, auch wenn er mit den normalgewichtigen Patienten nicht über deren Gewicht spricht, trotzdem mit dem adipösen Patienten über sein Gewicht und damit eine mögliche Überlastung durch dessen Körpergewicht sprechen – er muss es auch, um Schäden an Gesundheit und Inventar zu vermeiden.“ Die Haftung des Herstellers geht bei unsachgemäßem Einsatz der Einheit auf den Betreiber über.
Gesetzt den Fall, ein adipöser Patient kommt mit Schmerzen, der Zahnarzt unterliegt der Behandlungspflicht. Die Behandlungseinheit ist für dieses Gewicht nicht ausgerichtet. Was tun? „Das muss man nüchtern betrachten“, empfiehlt Wiedey. „Nutzt der Zahnarzt für eine solche Behandlung seine Einheit, erfolgt dies auf sein persönliches Risiko. Tritt also ein Schaden bei dem Patienten (Sturz) oder an der Einheit auf, kann der Zahnarzt schadenersatzpflichtig sein bzw. muss den Schaden an der Einheit auf eigene Kosten reparieren. Insoweit muss er prüfen, ob er überhaupt sinnvoll – ohne die Behandlungseinheit, ggf. auf einem anderen Stuhl / Liege – die Notfallbehandlung ausführen kann. Ist eine gewissenhafte und sachgerechte abschließende Behandlung nicht möglich, wird der Zahnarzt sich unter Berufen auf § 2 Abs. 5 der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer auf die unbedingt erforderlichen Notfallmaßnahmen beschränken und im Übrigen die Weiterbehandlung ablehnen können.“ Der Zahnarzt solle eine Überweisung an entsprechend ausgerüstete Praxen / Krankenhäuser vornehmen. Insbesondere in großstädtischen Ballungszentren nehme der Spezialisierungsdruck zu, RA Carsten Wiedey sieht hier auch Chancen: „Es könnte ausreichend schwergewichtiges Patientengut vorhanden sein, um eine Praxis mit einem Schwerpunkt der Behandlung von übergewichtigen Menschen zum Erfolg zu bringen. Die Bildung solcher Schwerpunktpraxen wird sicher nicht nur von den entsprechenden Patienten, sondern auch im Kollegenkreis begrüßt werden, da somit ein passender Zuweisungsempfänger auftritt.“
Solche Spezialeinheiten sind allerdings nicht weit verbreitet – aber sie sind erhältlich bzw. speziell ausrüstbar, wie die Dentista-Umfrage bei entsprechenden Herstellern ergab. Während man üblicherweise von einer „Beladungskapazität“, wie dies unter Technikern heißt, von 135 Kilogramm ausgeht (entsprechend DIN EN ISO 6875 ), haben einige Hersteller mit Blick auf die schwergewichtigen Patienten mittlerweile auch Einheiten entwickelt, die bei einer Beladung bis zu 150 Kilogramm funktionstüchtig bleiben, manche Anbieter gehen mit dem zulässigen Beladungsgewicht sogar noch höher (Beispiel: KaVo ESTETICA E50 Life oder Sirona INTEGO /185 kg, oder Ritter ULTRA Performance A bis 220 kg). Die heikelste Stelle ist der Motor, der die Einheit in eine der Behandlung dienliche Position bringt. Offenbar ist hier ein Hydraulikantrieb gegenüber anderen Verfahren von Vorteil, ein Bewegungsmechanismusmus nach dem Wagenheberprinzip (Planmeca) kann bis zu 200 kg bewegen. Da die Bewegung das größte Problem ist, kann es Sinn machen, einen stark übergewichtigen Patienten im Sitzen auf der Einheit zu behandeln, ohne sie „hochzufahren“. Auch eine Lösung: Den Patienten erst dann auf die Einheit zu lassen, wenn sie schon hochgefahren ist – Gewicht halten, so einer der befragten Techniker (Morita), ist etwas anderes als Gewicht bewegen. Sollte der Patient in einem Rollstuhl kommen, ermöglichen entsprechend flexible Einheiten auch eine Behandlung in dieser Position. Viele Anbieter haben extrabreite Liegen und Rückenlehnen mit Komfortpolstern im Programm (Beispiel SIRONA, Ritter). Empfohlen werden, nicht zuletzt zur Platzgewinnung, auch Einheiten mit wegklappbaren oder abnehmbaren Armlehnen (Beispiel: Sirona). Sinnvoll sind zudem mobile Arztelemente und Wassereinheiten (Ultradent) um einen OP-Tisch-ähnlichen Behandlungsplatz. Für stark übergewichtige Kinder sind die üblichen Kindereinheiten zumeist nicht geeignet – auch, weil sich solche Kinder auf diesen Einheiten nicht in eine behandlungs-typische Position bringen und diese halten können. Sind sind Behandlungen auf Erwachsenen-Einheiten vorzuziehen.
Anlage: Übersichts-PDF
Pressekontakt: Birgit Dohlus, dental relations, T: 030 / 3082 4682, info@zahndienst.de
8. HIRSCHFELD-TIBURTIUS-SYMPOSIUM: Neues Denken, neues Handeln – neues Entscheiden?
Das Programm für das 8. Hirschfeld-Tiburtius-Symposium des Dentista e.V. am 18. Juni traditionell in Berlin schrieb letztlich die Facebook-Gruppe des Verbandes – ergänzt um Anregungen aus dem Kreis der Mitglieder und Gäste bei den Stammtischen der Regionalgruppen: Was ist eigentlich dran an…? Wie macht ihr das? Ist es das wert, dass man sich damit befasst? Bringt das was…?
Die häufigsten und spannendsten Fragen hat der Dentista Vorstand gemeinsam mit der Wissenschaftlichen Leiterin, PD Dr. Ingrid Peroz/Charité, gesammelt und zu einem vielfältigen Programm kombiniert:
Soll man Karies wirklich einfach im Zahn lassen – und gilt das für alle Zähne und jede Karies? Videos über undichte Implantate hat man vielleicht schon gesehen – aber hat das klinische Relevanz? Ist „guter Zahnersatz“ immer aus Keramik – oder spielen neue Komposite die Keramik langsam an die Wand? Und harmonieren Vollkeramik und Funktion – oder nicht so ganz? Müssen wir heute, bei Parodontitis beispielsweise, unterscheiden, ob unser Patient männlich oder weiblich ist? Geht prothetische Restauration, wenn die Zähne parodontal geschädigt sind? Und sind wir mit der therapeutischen Lehrmeinung zu Parodontitis auf dem richtigen Weg, oder bringt uns anderes Denken vielleicht weiter?
Antworten für die Teilnehmer aus Zahnmedizin, Zahntechnik, Praxismanagement und dentalen Dienstleistungsbereichen vermitteln sehr erfahrene Referenten aus Wissenschaft, Praxis und Labor: Dr. Daniel Pagel M.Sc., PD Dr. Falk Schwendicke, Prof. Dr. Katja Nelson, ZTM Nena von Hajmasy, PD Dr. Dr. Christiane Gleissner, Dr. Heinz-Peter Olbertz, Prof. Dr. Peter Pospiech und PD Dr. Ingrid Peroz. Sie berichten über neue Produkte, neue Vorgehensweisen, neue Ansichten und Einsichten – und haben als Aufgabe die Antwort auf die Frage: Was nutzt das im beruflichen Alltag?
Infos&Anmeldung (Tipp: Team-Rabatt nutzen): https://dentista.de/hts-symposium/
Zum Bild:
Von Anfang an ist das Hirschfeld-Tiburtius-Symposium des Dentista e.V. – gewidmet der ersten niedergelassenen Zahnärztin in Deutschland – zu Gast in der Kaiserin-Friedrich-Stiftung in Berlin. Die Stiftung, die sich der ärztlichen Fortbildung widmet, erinnert an Kronprinzessin Victoria, spätere Kaiserin Friedrich – sie und ihre Familie waren Patienten von Henriette Hirschfeld-Tiburtius. (Bildquelle: Kaiserin-Friedrich-Stiftung)
BEWERBUNG NOCH BIS 15. APRIL: Dentista Wissenschaftspreis 2016 ausgeschrieben
Erstmals wurde der Dentista Wissenschaftspreis im Jahr 2013 verliehen, auch im Jahr 2014 konnte er für eine eindrucksvolle Arbeit vergeben werden, im vergangenen Jahr allerdings fiel die Verleihung aus: Es wurde keine Arbeit eingereicht, die den Ansprüchen der Ausschreibung und den Qualitätsanforderungen der Jury unter Leitung von PD Dr. Ingrid Peroz entsprachen. Der mit 1000 Euro dotierte Wissenschaftspreis belohnt beispielsweise eine Dissertation, Masterthese oder Zertifikatsarbeit, die sich fundiert mit geschlechterspezifischen Unterschieden in verschiedensten Bereichen der Zahnmedizin befasst und weitere bzw. neue entsprechende Erkenntnisse mit Relevanz für die demografische Entwicklung im Berufsstand liefert.
Die Einreichungsfrist für den Dentista Wissenschaftspreis 2016 endet am 15. April dieses Jahres, die Verleihung findet statt im Rahmen des 8. Hirschfeld-Tiburtius-Symposiums am 18. Juni im Berlin.
Details zur Ausschreibung: https://dentista.de/verband/wissenschaftspreis/
KOOPERATION BESIEGELT: DENTAGEN Wirtschaftsverbund und Dentista
Dass beide Organisationen viel miteinander verbindet, hatte sich schon bei den ersten Kontakten vor zwei Jahren gezeigt. Nun haben Dentista e.V. und DENTAGEN Wirtschaftsverbund eG ihre Kooperation auch mit einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit besiegelt und damit das Signal für gemeinsame Projekte auf Grün gestellt.
Beide Organisationen engagieren sich für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Zahnmedizin und Zahntechnik – sowohl in fachlichen Themen wie beispielsweise im Bereich Prothetik oder Kieferorthopädie als auch in unternehmerischen Aspekten wie Management und Personalentwicklung. Dentista verbindet Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen unter dem gemeinsamen Dach und richtet zentral, aber auch regional bereichsübergreifende Fortbildungs- und Netzwerkveranstaltungen aus. Gemeinsame Aktivitäten – neben den jeweils berufseigenen im Verband der Zahnärztinnen bzw. im Forum Zahntechnikerinnen – werden gefördert und unterstützt. „Wir Zahnärztinnen denken ‚Zahntechnik’ inzwischen schon automatisch mit, wenn wir Veranstaltungen planen“, so Dr. Susanne Fath, Präsidentin des Dentista e.V., „der Austausch erweist sich immer wieder als sehr spannend und erweitert den wertvollen gegenseitigen Erfahrungsschatz.“
„Auch wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit von Dentista e.V. und DENTAGEN“, sagt DENTAGEN-Vorstandsvorsitzende Karin Schulz. „Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren – diesem Kraftakt in Zahnarztpraxis oder Dentallabor zollen wir großen Respekt! Mit unserer vielfältigen Expertise in Unternehmeraspekten wollen wir die Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen unterstützen, freuen uns aber auch sehr auf den Erfahrungsaustausch miteinander, denn es werden die weiblichen Facetten in beiden Berufsbereichen sein, die die Zukunft der zahnmedizinischen Versorgung ausmachen.“
Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung nutzen nunmehr beide Organisationen ihre medialen Möglichkeiten, um Fortbildungen und Veranstaltungen gemeinsam zu bewerben und Informationen und Empfehlungen für die Zusammenarbeit der beiden Disziplinen zu veröffentlichen. Zudem werden gemeinsame Veranstaltungen entwickelt, um die Zusammenarbeit der beiden Disziplinen zu optimieren. Spezielle Angebote von DENTAGEN, die wirtschaftliche Aspekte von Praxis und Labor betreffen, werden den Mitgliedern und gegebenenfalls der Fachöffentlichkeit auf geeigneter Ebene zur Verfügung gestellt.
Zum Bild: Erarbeiten nun erste konkrete Projekte und Angebote: Birgit Dohlus (links, Dentista) und Karin Schulz (rechts, DENTAGEN Wirtschaftsverbund)