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Arbeitsgruppen

Präambel

Der Verband der ZahnÄrztinnen – Dentista steht für die weibliche Perspektive der Zahnärzteschaft in der Bundesrepublik Deutschland zur Bewahrung und Förderung der Freiberuflichkeit im Sinne der gesamten Zahnärzteschaft. Er versteht sich als Sammelbewegung all derer, die sich für die zum Teil besonderen Belange der Zahnärztinnen in ihrer Berufsausübung einsetzen. Dabei sieht sich der Verband vor allem auch in sozialer Verantwortung im Wandel der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Berufsausübung sowie den persönlich veränderten Lebensverhältnissen. Dentista arbeitet eng mit allen gleichermaßen partizipativ ausgerichteten Bewegungen und Verbänden zusammen.

Nachstehend stellen wir Ihnen das 10-Punkte-Programm des Verbandes vor:

1. Rahmenbedingungen der Berufsausübung

Dentista unterstützt und fördert seine Mitglieder in der freien Berufsausübung, sowohl in der Selbständigkeit wie auch in anderen Berufsausübungsformen.

Sowohl die junge Zahnärzteschaft als auch die Generation der Praxisabgeber sucht jedoch nach individuellen Modellen der zahnärztlichen Berufsausübung. Neue Praxisausübungsformen böten in besonderem Maße die Möglichkeit, die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes, die Belange von Alleinerziehenden sowie die praxisnahe Möglichkeit einer Kinderbetreuung mit zu berücksichtigen. Damit will der Verband nicht nur einen Beitrag im Sinne seiner Mitglieder leisten, sondern behält auch die Sicherstellung einer flächendeckenden zahnmedizinischen Versorgung mit im Blick.

Von fachfremden Fremdinvestoren betriebene MVZs erachtet der Verband nicht nur als nicht notwendig, sondern auch als kontraproduktiv für eine geschützte individuelle Arzt-Patienten-Beziehung. Dentista setzt sich für die Kommunikation der Vor- und Nachteile dieser Berufsausübungsform und die Erarbeitung möglicher Alternativen ein.

2. Rund um Mutterschaft

Das Mutterschutzgesetz führt durch das vorgeschriebene Beschäftigungsverbot vor allem in kleineren Praxisstrukturen beim Ausfall einer schwangeren/stillenden Zahnärztin zu massiven Problemen und Unwägbarkeiten. Zudem gibt das Mutterschutzgesetz aufgrund fehlender Klärung des Vorgehens in vielen Fällen keine Hilfestellung für ArbeitgeberInnen und schwangere/stillende Zahnärztinnen. Dentista bringt die Problemfelder in der Gesundheits- und Familienpolitik auf Bundesebene ein und sieht es als sein Ziel an, die Abläufe in den Praxen so zu optimieren, dass die berechtigten Interessen sowohl der ArbeitgeberInnen als auch der schwangeren/stillenden angestellten Zahnärztinnen berücksichtigt werden.

3. Vertretungsnetzwerk

Irgendwann im Laufe des Praxislebens ereignen sich besondere Situationen, in denen es darauf ankommt, möglichst schnell einen zumindest partiellen Vertreter für die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes zu finden. Sei es eine Schwangerschaft, eine Erkrankung bzw. Rehabilitationsmaßnahme, ein Sterbefall oder einfach der Wunsch nach einer längeren Auszeit. Dentista wird deshalb eine Arbeitsgruppe Praxisvertretung einrichten, um den aktuellen Bedarf für Praxisvertretungen zu ermitteln und die Rahmenbedingungen (z.B. Versicherung, Zulassung, Steuerrecht, Unterschiede in den KZV-Bereichen) zu klären. Er wird in Zusammenarbeit mit den Körperschaften einen Pool von möglichen VertreterInnen aufbauen, sowie ein Online-Tool zum Abgleich von Angebot und Nachfrage mit entwickeln.

4. Belange Alleinerziehender

Alleinerziehende sind aufgrund ihrer familiären Situation häufig gezwungen, in Teilzeit zu arbeiten, wodurch ihnen ein immenser finanzieller Nachteil entsteht. Von ihrem ohnehin geringeren Teilzeitgehalt müssen sie alle Kosten für sich und ihre Kinder tragen.

Der Verband fordert, dass auf Antragstellung bei der Berechnung von Beiträgen das Gehalt sowie die individuelle Leistungsfähigkeit Berücksichtigung finden, um einer unzumutbaren Belastung durch hohe Beiträge entgegenzuwirken. Er setzt sich ein für eine Prüfung vergünstigter Fortbildungsgebühren, für alternative Fortbildungsmodelle, dem Angebot einer Kinderbetreuung während Fortbildungen und im beruflichen Alltag sowie für entsprechenden Hilfestellungen für flexible Arbeitsmodelle bei dem Weg Alleinerziehender in die Selbständigkeit.

5. Parität in der Vertretung des Berufsstandes in den zahnärztlichen Gremien und Körperschaften

Aktuell sind Zahnärztinnen, obwohl zukünftig absehbar mehrheitlich an der Versorgung der Bevölkerung beteiligt, in der zahnmedizinischen Standespolitik noch unterrepräsentiert. Die Forderung nach Parität der Geschlechter und Altersgruppen in den Standesvertretungen sieht der Verband vor allem als Chance der Teilhabe und gleichzeitig als Aufforderung an die Kolleginnen, sich mit ihren Belangen selbst zu vertreten.

Um dies schnellstmöglich zu erreichen, wird sich der Verband aktiv an Wahlen beteiligen und fordert gleichzeitig mehr Transparenz bei den Nominierungs- und Auswahlverfahren.

6. Altersversorgung / Versorgungsnetzwerk

Der Verband der ZahnÄrztinnen – Dentista ist für den Erhalt und die Stärkung der berufsständischen Versorgungswerke als eine wichtige Säule der Altersversorgung. Der Verband setzt sich ein für eine frühzeitige Beratung und Planung bezüglich Fragen der Alltagsversorgung und zeigt ergänzende Aspekte und Möglichkeiten auf.

7. Notdienst

VdZÄ – Dentista bekennt sich zur Notdienstverpflichtung entsprechend der Berufsordnung. Wirkliche Notfälle müssen jederzeit Hilfe finden und versorgt werden. Der nächtliche Notfall wird eher die Ausnahme bleiben.

Der Verband macht es sich zur Aufgabe, eine aktuelle Übersicht der heterogenen Notdienstregelungen der einzelnen Bundesländer zu erarbeiten und aktuelle Daten zur Inanspruchnahme des Notdienstes zu erheben, um eine Überprüfung der bestehenden Notdienstregelungen auf einer soliden Datenbasis zu ermöglichen. Er setzt sich für eine Notdienstregelung ein, die den unterschiedlichen Bedürfnissen vor Ort Rechnung trägt und den Kreisstellen größtmögliche Selbständigkeit bei der Organisation des Notfalldienstes einräumt.

8. Weiterbildung

Die fachzahnärztliche Weiterbildung betrifft die oralchirurgische, kieferorthopädische und ggf. parodontologische Patientenversorgung, sowie die Weiterbildung im öffentlichen Gesundheitsdienst. Trotz vorhandener Qualitätsstandards weist der Umfang und die Durchführung der Weiterbildung mitunter erhebliche bundesländerspezifische Differenzen auf.

Dentista fordert Maßnahmen zu ergreifen, die die Durchführbarkeit der Weiterbildung hinsichtlich ihrer Planbarkeit vereinfachen und eine kontinuierliche transparente Qualitätskontrolle garantieren. Er setzt sich für eine konsequente Qualitätssicherung ein, indem die Weiterbildung systematisch evaluiert wird. Die dabei erhobenen Daten sollen als Grundlage für weitere Handlungsempfehlungen herangezogen werden.

9. Genderwissenschaften

Ziel der geschlechterspezifischen Forschung ist es, Prävention und Therapie in der Zahnheilkunde gezielter auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der männlichen und weiblichen Patienten auszurichten, sowie Information und Aufklärung dieser entsprechend zu optimieren.

Der Verband fördert Wissenschaft und Forschung in Form von Dissertationen und Projekten zu geschlechterspezifischen Fragestellungen in den Bereichen Zahnmedizin, Praxisführung, Gesundheits- und Standespolitik.

10. Internationale Arbeit

Der Verband strebt eine starke internationale Vernetzung an und wird vor allem im Rahmen der Sektion Women Dentists Worldwide in der World Dental Federation (FDI) seine Expertise einbringen. Der Kontakt und die Vernetzung mit anderen Verbänden für Zahnärztinnen weltweit soll gesucht und Kooperationen erarbeitet werden. Zugleich fördert der Verband die Vertretungen deutscher Zahnärztinnen als Referentinnen bei internationalen Kongressen. Dies kann in Form von Publikationen sowie durch gemeinsame Veranstaltungen geschehen. Die Situation von Kolleginnen weltweit soll mit den hiesigen Positionen verglichen werden um beispielsweise bei der Gründung und Weiterentwicklung anderer, ähnlicher Verbände mitzuhelfen und auch für die eigene Arbeit Hilfestellungen zu erhalten.

Bildquelle: AdobeStock/Jacob Lund